Bildung eines Wahlausschusses für das Amt Neustadt (Dosse)

12.01.2024

 

In Vorbereitung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist für das Gebiet des Amtes Neustadt (Dosse) ein neuer Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, ihrer Stellvertreterin und fünf Beisitzern/-innen.

 

Ich fordere diesbezüglich die in den amtsangehörigen Gemeinden vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen als Beisitzer/-innen für den Wahlausschuss des Amtes Neustadt (Dosse) vorzuschlagen.

 

Nach Benennung durch die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen beruft die Wahlleiterin fünf wahlberechtigte Personen des Wahlgebiets als Beisitzer/-innen in den Wahlausschuss.

 

Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jede wahlberechtigte Person verpflichtet.

 

Es wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hingewiesen.

 

§ 92 Abs. 4 BbgKWahlG (Hinderungsgründe)

 

  1. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

  2. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Wahlvorsteher/-in oder deren Stellvertreter sein und keine ehrenamtliche Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 (Beisitzer/-in im Wahlausschuss und Mitglieder in den Wahlvorständen) ausüben.

 

§ 92 Abs. 5 BbgKWahlG (Ablehnungsgründe)

 

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 (Beisitzer/-in im Wahlausschuss und Mitglieder in den Wahlvorständen) dürfen insbesondere ablehnen:

 

  1. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung der Landesregierung,

  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,

  3. wahlberechtigte Personen, die das 65 Lebensjahr vollendet haben,

  4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,

  5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen sowie

  6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

Vorschläge sind bis zum 31.01.2024 bei der Wahlleitung für das Amt Neustadt (Dosse),   Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) einzureichen, bzw. per E-Mail an  zu senden.

 

 

E. Meier-Lorenz

Wahlleiterin