Informationen aus dem Einwohnermeldeamt zu Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen (ePass) Änderungen ab 01.01.2024

Für Personen, die bei Antragstellung unter 24 Jahren sind/waren:           6 Jahre 

Für Personen, die bei Antragstellung 24 Jahre und älter sind/waren:       10 Jahre

 

Beantragung

Die Dokumente können nicht verlängert werden sondern müssen neu beantragt werden.

Eine schriftliche oder Online-Beantragung ist nicht möglich. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist auch nicht möglich. Dies muss durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt erfolgen, da die Eintragungen mit dem Antragsteller auf Richtigkeit abgestimmt werden, die Unterschrift vor Ort zu setzen ist sowie die Fingerabdrücke aufzunehmen sind.

Die Fingerabdrücke sind seit 01.08.2021 nach Personalausweisgesetz (PAuswG) Pflicht.

 

Ausweispflicht in Deutschland

Nach § 1 PAuswG (Personalausweisgesetz) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 Grundgesetz verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald Sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. 

 

Wer jedoch mit Kindern unter 16 Jahren verreist, muss die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes beachten. Die Informationen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de

 

Für Kinder sind folgende Dokumente ausstellbar ab 01.01.2024:

Personalausweis bzw. Reisepass (6 Jahre gültig, keine Verlängerung oder Aktualisierung möglich)

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.

 

Nach § 9 PAuswG werden Personalausweise nur auf Antrag ausgestellt.

Ordnungswidrig handelt nach § 32 PAuswG, wer

  1. entgegen § 1 PAuswG einen Ausweis nicht besitzt

  2. entgegen § 1 PAuswG einen Ausweis nicht vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht ermöglicht

  3. entgegen § 9 PAuswG einen Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt

  4. entgegen § 9 PAuswG eine Angabe nicht richtig macht

usw.

Das Einwohnermeldeamt möchte dementsprechend darauf hinweisen, dass die Meldebehörde nicht verpflichtet ist, auf den Ablauf der Personaldokumente schriftlich hinzuweisen. Die Pflicht besteht beim Ausweisinhaber rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen. 

 

Herstellungszeit

Von Beantragung bis zur Zurücklieferung von der Bundesdruckerei müssen für 

einen Personalausweis: 2-3 Wochen , max 4 Wochen

einen Reisepass(ePass): 3-4 Wochen, max. 6 Wochen

Expressreisepass:         innerhalb von 3 – 5 Werktagen

eingeplant werden.

 

Gebühren

Personalausweis:          unter 24 Jahre - 22,80 EUR;     über 24 Jahre - 37,00 EUR

Reisepass(ePass):         unter 24 Jahre - 37,50 EUR;     über 24 Jahre - 70,00 EUR (ab 01.01.2024)

Expresszuschlag:         32,00 EUR

vorläufiger Personalausweis:    10,00 EUR (max 3 Monate gültig, nur in Ausnahmefällen)

vorläufiger Reisepass:              26,00 EUR (max 1 Jahr gültig, nur im Ausnahmefall wenn von der 

Buchung bis zum Reiseantritt die Herstellung eines (elektronischen) Reisepasses nicht garantiert werden kann. Nachweise erforderlich)