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Lokale Aktionsgruppe (LAG) Ostprignitz-Ruppin vergibt 3 Mio. Euro an spannende Projekte im Landkreis und informiert zum GAK-Aufruf 2026

Kyritz, den 22.​01.​2026

Am 10. April 2026 findet der 5. Ordnungstermin der LAG Ostprignitz-Ruppin statt. Für die Umsetzung zukunftsweisender Projekte im Landkreis stehen insgesamt 3 Mio. Euro EU-Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus stellt das Brandenburger Landwirtschaftsministerium 20 Mio. Euro im Rahmen der GAK-Förderung bereit. Stichtag zur Projekteinreichung ist der 31. März 2026. Für die erfolgreiche Antragstellung ist eine Stellungnahme der zuständigen LAG erforderlich.


Über die Förderbedingungen des 5. Ordnungstermins und die erforderliche Stellungnahme der LAG für den GAK-Antrag informiert das Regionalmanagement in einer digitalen Infoveranstaltung am 16. Februar 2026 von 17:00 bis 19:00 Uhr.

 

Zum 5. Mal in der laufenden Förderperiode ruft die LAG Ostprignitz-Ruppin dazu auf, Projektideen zur Förderung einzureichen. Unterstützt werden unter anderem Informations- und Schulungsvorhaben, Konzeptentwicklungen, Investitionen in wirtschaftliche Projekte, Unternehmensgründungen und -erweiterungen sowie Maßnahmen im Bereich Freizeit- und Tourismusinfrastruktur.

 

Interessierte können den ausgefüllten Projektbogen einschließlich aller erforderlichen Anlagen bis spätestens 10. April 2026 per E-Mail an  einreichen. Sämtliche Unterlagen zum Ordnungstermin stehen auf der Website der LAG unter www.lag-opr.de/leader-projekte zum Download bereit.

 

„Interessierten empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen. Gerne beraten wir umfassend zur Antragstellung“, erklärt Maike Herbst, Regionalmanagerin der LAG Ostprignitz-Ruppin von BÜRO BLAU. Für Rückfragen steht Frau Herbst telefonisch unter (0)30 63 960 37-17 oder per E-Mail an zur Verfügung.

 

GAK-Aufruf 2026 mit Frist 31. März 2026  

Auch das Brandenburger Landwirtschaftsministerium (MLEUV) unterstützt im Jahr 2026 innovative Projekte im ländlichen Raum und stellt dafür insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung sind lebenswerte ländliche Räume, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Verbesserung von Lebensqualität und regionaler Identifikation. Der Stichtag für die Antragseinreichung ist der 31. März 2026. Weitere Informationen zum Förderaufruf finden sich auf der Website der LAG Ostprignitz-Ruppin sowie auf der Internetseite des MLEUV.

 

Für Projekte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist eine Stellungnahme der LAG einschließlich einer Prioritätensetzung erforderlich. Um diese zu erhalten, bittet die LAG um die digitale Übersendung des eingereichten GAK-Antrags bis spätestens 31. März 2026 an . Die Stellungnahme wird anschließend fristgerecht durch die LAG an das zuständige Landesamt weitergeleitet.

 

Für Rückfragen zur Stellungnahme der LAG steht Jennifer Schulz vom Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin telefonisch unter (0)30 63 960 37-21 oder per E-Mail an  zur Verfügung.

 

Digitale Infoveranstaltung am 16. Februar, 17:00 bis 19:00 Uhr

Wie läuft der 5. Ordnungstermin ab? Welche Kriterien sind beim Ausfüllen des Projektbogens zu beachten? Eignet sich ein Vorhaben eher für LEADER oder für die GAK-Förderung? Diese und weitere Fragen beantwortet das Regionalmanagement der LAG Ostprignitz-Ruppin von BÜRO BLAU im Rahmen einer digitalen Infoveranstaltung am Montag, den 16. Februar 2026, von 17:00 bis 19:00 Uhr. Selbstverständlich ist ausreichend Zeit für individuelle Rückfragen eingeplant.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung unter www.bueroblau.de/opr-2026-02-16 versendet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
 

Hintergrundinformationen 

Bereits seit 2004 arbeitet die Region Ostprignitz-Ruppin mit Partnern aus Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam die Entwicklung der Region voranzutreiben. Seit 2007 werden hierfür europäische Fördermittel aus dem LEADER-Programm eingesetzt, wodurch bereits eine Vielzahl an erfolgreichen Projekten umgesetzt werden konnten. LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union, welcher Menschen im ländlichen Raum dabei unterstützt, eigene Projekte zur Entwicklung ihrer Region umzusetzen. 

 

Was ist LEADER? LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union, der Menschen in ländlichen Gebieten dabei unterstützt, Projekte zur Entwicklung ihrer Region umzusetzen. Wörtlich verbirgt sich hinter der Abkürzung LEADER "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale", zu Deutsch: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Grundidee von LEADER ist es, Akteure aus verschiedenen Bereichen – von der Kommune über die Wirtschaft bis hin zu Vereinen und Privatpersonen – zusammenzubringen, um gemeinsam die Entwicklung ihrer Region voranzubringen. In jeder Region entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Grundlage einer gemeinsam erarbeiteten regionalen Entwicklungsstrategie (RES), für welche Projekte die LEADER-Fördermittel eingesetzt werden sollen. Ein Regionalmanagement unterstützt die LAG und die regionalen Akteure dabei, Projektideen zu konkretisieren und die Fördermittel zu beantragen und abzurechnen. 

 

Bild zur Meldung: Gartenhaus Walsleben BÜRO BLAU / Till Budde.