Hundehaufen entsorgen

25.03.2024

Die Hinterlassenschaften von Hunden sorgen immer wieder für Unmut in der Stadt Neustadt (Dosse) und in den amtsangehörigen Gemeinden

 

Die gemeinsamen Spaziergänge mit dem vierbeinigen Freund sind wesentlicher Bestandteil bei der Haltung eines Hundes.

 

Nicht zuletzt soll hierdurch das Wohlbefinden des Tieres und des Hundebesitzers gefördert werden. Der in Anspruch genommene öffentliche Raum ist jedoch für alle Nutzer vorgesehen. Die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner sorgen hierbei immer wieder für Unmut!

 

Der Hundebesitzer ist für seinen Hund verantwortlich und das gilt auch, wenn er sein „Häufchen“ macht. Der Hundekot stellt nicht nur eine Verunreinigung dar, die sofort zu entfernen ist, sondern ist eine Infektions- und Gefahrenquelle (Ausrutschgefahr).

 

Dieses gilt nicht nur für öffentliche Gehwege und Straßen, sondern auch für Park- und Grünanlagen. Diese Forderung ist in der Stadtordnung der Stadt Neustadt (Dosse) sowie in den Gemeindeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden verankert.

 

Bedenken Sie, dass eine Nichtbeachtung der Hundekotentsorgung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld zur Folge haben kann. Leider gibt es Hundebesitzer, die sich gerne ihrer Verantwortung entziehen. Es sollte zur Selbstverständlichkeit werden, bei Ausgängen mit dem Hund, eine Tüte oder Kotbeutel bei sich zu tragen. Entsorgen Sie diese nach der Nutzung in Ihre Restmülltonne oder bei Vorhandensein in einen Abfallbehälter.

 

Daher der dringende Appell:

 

Entfernen Sie bitte anfallenden Hundekot, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen!

Durch ihr Zutun können Sie für ein entspanntes Verhältnis zwischen Hundehaltern und

Nichthundehaltern beitragen.

 

Vielen Dank.

 

 

Ihr Ordnungsamt

Amt Neustadt (Dosse)