Die Schulleitung informiert...

28.02.2024

 Wusterhausen, 27.02.2024

 

 

Liebe Eltern,

 

nach einer langen Umstellungsphase unseres Maildienstes, kann ich Ihnen mit Freude mitteilen, nun alle Eltern zukünftig über Mail erreichen zu können.

Vorteil für uns, eine bessere Kommunikation zwischen Schule und Elternhäuser und damit verbunden eine verbesserte Zusammenarbeit.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz zusammenfassen, welche Neuerungen seit meinem Dienstbeginn vollzogen wurden:

→ jeder Lehrer hat eine neue E.Mail-Adresse:         

→ die Internetseite der Grundschule wurde komplett erneuert

    (http://www.grundschule-wusterhausen)→ die Zugangsdaten haben sich aber nicht verändert

→ der Neigungsunterricht wurde wieder eingeführt

→ erstmalige Durchführung des cleanup-Days

 

Trotzdem werden altbewerte Traditionen fortgeführt:

 tolle Einschulungsfeier im Stadtsaal

→ viele Projekttage/ Theatervorstellungen

→ Trommelprojekt

→ Unihockeytunier

→ Faschingsfeier mit abendlicher Faschingsdisko

 

Trotz anfänglicher Kommunikationsschwierigkeiten haben wir viel zusammen geschafft und gemeistert. Dafür danke ich Ihnen!

 

Eine weitere wichtige Information :

WARNSTREIK

„Insbesondere am 01.03.2024 (hausinterne Information – in Absprache mit Herrn Kornführer von ORP auch schon am 29.02.2024), hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di deutschlandweit zum Streik aufgerufen.

Hiervon wird der öffentliche Personennahverkehr betroffen sein.

Dadurch können auch Schülerinnen und Schüler betroffen sein, die nicht zur Schule kommen oder ihren Rückweg nicht antreten können.

Sofern Beeinträchtigungen des Schülerverkehrs absehbar sind, möchte ich Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:

 

1. Der Unterricht wird gem. der Stundenplanung vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.

 

2. Schülerinnen und Schüler, die auf die Beförderung des Personennah und Fernverkehrs angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten spätestens am Vortag der Beeinträchtigung Lernaufgaben entsprechend dem Stundenplan.

 

3. Schülerinnen und Schüler, die an dem Tag nicht zur Schule kommen können und mit Lernaufgaben versorgt werden, gelten in der Schule als entschuldigt, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies entsprechend angezeigt haben.“

 

(aus Rundschreiben MBJS vom 27.02.2024)

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rehfeldt, Schulleitung 

 

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