Durchführung Standfestigkeitsprüfung von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen Amt Neustadt (Dosse)

Amt Neustadt (Dosse), den 29.01.2024

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Friedhofträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften – Friedhöfe und Krematorien – VSG 4.7 §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können. 

 

Die Fachfirma BSK Torsten Köster wird die Prüfung der Grabmale übernehmen. 

 

Freitag, den 22.03.2024 

 

Friedhof                              Uhrzeit 

Damelack                           8:00 Uhr 

Breddin                               8:10 Uhr 

Stüdenitz                            8:30 Uhr 

Schönermark                      8:50 Uhr 

Zernitz                                9:00 Uhr 

Neuendorf                           9:15 Uhr 

Goldbeck                            9:25 Uhr

Koppenbrück                      9:35 Uhr 

Joachimshof                       9:45 Uhr 

Roddahn                             9:55 Uhr 

Babe                                  10:00 Uhr 

Giesenhorst                       10:10 Uhr 

Hohenofen                         10:20 Uhr 

Kampehl                             10:35 Uhr 

Neustadt                            10:45 Uhr 

 

 

Bitte beachten! 

Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Zeiten können sich geringfügig verändern, auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.

 

Der Prüfungsablauf wird nachvollziehbar dokumentiert. Bei Feststellung von Mängeln werden die Nutzungsberechtigten mittels Aufkleber und einem entsprechenden Anschreiben hiervon in Kenntnis gesetzt. 

 

Die Beseitigung der Gefahr muss durch Auftrag an eine fachgerechte Firma innerhalb eines Monats behoben werden.

Dies ist dem Amt Neustadt (Dosse), Friedhofsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), unter Vorlage der Dokumentation der Prüfungsabnahme anzuzeigen.