Durchführung Standfestigkeitsprüfung von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen Amt Neustadt (Dosse)
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Friedhofträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften – Friedhöfe und Krematorien – VSG 4.7 §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Die Fachfirma BSK Torsten Köster wird die Prüfung der Grabmale übernehmen.
Freitag, den 22.03.2024
Friedhof Uhrzeit
Damelack 8:00 Uhr
Breddin 8:10 Uhr
Stüdenitz 8:30 Uhr
Schönermark 8:50 Uhr
Zernitz 9:00 Uhr
Neuendorf 9:15 Uhr
Goldbeck 9:25 Uhr
Koppenbrück 9:35 Uhr
Joachimshof 9:45 Uhr
Roddahn 9:55 Uhr
Babe 10:00 Uhr
Giesenhorst 10:10 Uhr
Hohenofen 10:20 Uhr
Kampehl 10:35 Uhr
Neustadt 10:45 Uhr
Bitte beachten!
Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Zeiten können sich geringfügig verändern, auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Der Prüfungsablauf wird nachvollziehbar dokumentiert. Bei Feststellung von Mängeln werden die Nutzungsberechtigten mittels Aufkleber und einem entsprechenden Anschreiben hiervon in Kenntnis gesetzt.
Die Beseitigung der Gefahr muss durch Auftrag an eine fachgerechte Firma innerhalb eines Monats behoben werden.
Dies ist dem Amt Neustadt (Dosse), Friedhofsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), unter Vorlage der Dokumentation der Prüfungsabnahme anzuzeigen.