Interessenbekundungsverfahren des Amtes Neustadt (Dosse) - Beauftragter (m/w/d) für Senioren und Menschen mit Behinderung
Interessenbekundungsverfahren
des Amtes Neustadt (Dosse)
- Beauftragter (m/w/d) für Senioren und
Menschen mit Behinderung -
Der Amtsausschuss des Amtes Neustadt (Dosse) hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 einen Posten des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung eingerichtet. Er beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen ehrenamtlichen Beauftragten (w/m/d) für Senioren und Menschen mit Behinderung zu benennen.
Die Tätigkeit als Beauftragter (w/m/d) wird im Sinne des § 17 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) i. V. m. § 13 der Hauptsatzung des Amtes Neustadt (Dosse) wahrgenommen und mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € / Monat vergütet.
Ihre Aufgaben:
Beauftragtentätigkeit für Senioren
Ansprechpartner/in für Senioren sowie Koordination der Anliegen
Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Initiativen, die sich als Interessensvertreter von Senioren verstehen
Fachlicher Austausch mit allen Beratungs- und Kontaktstellen für Senioren im Amtsgebiet
Beauftragtentätigkeit für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderung sowie Koordination der Anliegen
Ermittlung und Weiterleitung der Bedürfnisse und Erwartungen an zuständige Stellen
Sicherung von Schutz- und Grundrechten von Menschen mit Behinderung
Fachlicher Austausch mit Institutionen der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen und Wohlfahrtsverbände im Amtsgebiet
Eine weitere Aufgabe besteht in der Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Verwaltung, Amtsausschuss, Stadtverordnetenversammlung und Gemeindevertretungen sowie deren Ausschüsse.
Wenn Sie Interesse an der Erfüllung dieses Ehrenamtes haben, reichen Sie gern Ihre Interessenbekundung ein. Ihr aussagefähiges Motivationsschreiben senden Sie bitte bis zum 31.03.2026 per Email an oder per Post an:
Amt Neustadt (Dosse) – Amtsdirektor
Bewerbung
Bahnhofstr.6
16845 Neustadt (Dosse)
Hinweis
Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Unterlagen elektronisch erfasst und bis zur Benennung durch den Amtsausschuss Neustadt (Dosse) aufbewahrt werden. Die Unterlagen werden dem Amtsausschuss zur Entscheidung in Nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt. Eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht bzw. vernichtet.
