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Sensibilisierung zum Umgang mit Hundekot

Kyritz, den 28.​05.​2025

Die Hinterlassenschaften von Hunden sorgen immer wieder für Unmut in der Stadt Kyritz und in den Ortsteilen. Vorgeschrieben ist, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich durch die Tierhalter oder mit der Führung der Tiere beauftragten Personen zu beseitigen sind. 

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 35,00 € geahndet werden.

 

Hundeführer müssen geeignete Reinigungsmaterialien mitführen. Zur Unterstützung wurden von der Stadt Kyritz in den vergangenen Jahren Hundekotbeutel-Spender aufgestellt.  Die Behälter werden in regelmäßigen Abständen von der Stadt befüllt. Leider ist vermehrt zu beobachten, dass die Hundekotbeutel in großer Anzahl entnommen und zweckentfremdet werden. Die Spender dienen als „Notanlaufstelle“ für Spaziergänger mit Hund, wenn mal kein Behältnis für die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Begleiters griffbereit ist. Pro Person sollten also nicht mehr als 1 bis 2 Beutel pro Spaziergang aus dem Spender entnommen werden.

 

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