Erweiterte Meldepflicht für Hunde gem. Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
Mit der neuen Hundehalteverordnung gibt es seit dem 01.07.2024 eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche. Hundehalter müssen ihren Hund also chippen lassen und beim Ordnungsamt anmelden.
Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht.
Die steuerliche und die ordnungsbehördliche Anmeldung des Hundes sind unabhängig voneinander zu betrachten. Eine schon vorgenommene steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der Anzeigepflicht beim Ordnungsamt der Stadt Kyritz.
Zur Vereinfachung für den Bürger stellt die Stadt Kyritz über die Homepage ein Formular zur Verfügung, mit dem beide Anmeldungen in einem Schritt erfolgen können. Das Formular eignet sich für neu angeschaffte Hunde oder Zuzüge. Sollte Ihr Hund bereits steuerlich angemeldet sein, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes für die ordnungsbehördliche Nachmeldung Ihres Vierbeiners.
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist für die ordnungsbehördliche Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Diese Gebühr fällt für jede Anmeldung beim Ordnungsamt an - unabhängig davon, ob es sich um eine komplette Neuanmeldung eines Hundes oder eine Nachmeldung eines bereits steuerlich erfassten Hundes handelt.
Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg außerdem die Einstufung von Hunden als gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.
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