Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“ der Stadt Neustadt (Dosse)
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“ der Stadt Neustadt (Dosse)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 25.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“ der Stadt Neustadt (Dosse) sowie dessen Begründung und weiterer Unterlagen gebilligt und gleichzeitig deren formelle Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Planverfahren erfolgt parallel zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse).
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans entspricht dem der FNP-Änderung. Die Lage ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden.
Das Plangebiet besteht aus 2 Teilflächen. Es befindet sich nördlich der Ortslage Leddin. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Erschließung des Planungsgebiets ist über bereits vorhandene landwirtschaftliche Wege gesichert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
Montag 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr
im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Raum Nr. 3.12 statt. Darüber hinaus können individuelle Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:
Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans, Stand 10.10.2024
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schüttgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schüttgütern, Konfliktdarstellung, Eingriffsregelung mit Bilanzierung/Kompensationsermittlung mit Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Stand 10.10.2024
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) „Solarpark Leddin“ mit Bestandsaufnahme und Bewertung Fauna und Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote, Stand 05.10.2024
die nach der Einschätzung der Stadt Neustadt (Dosse) wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (Schreiben vom 30. Mai 2024): Informationen zu Bodendenkmalen
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (Schreiben vom 31. Mai 2024): Informationen zum Schutzgut Mensch (Lärmimmissionen und Blendwirkungen werden nicht erwartet)
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel (Schreiben vom 03.06.2024): Vereinbarkeit der Planung mit dem Vorranggebiet (VR) "Freiraum" und dem Vorbehaltsgebiet "Historisch bedeutsame Kulturlandschaft“ (VB HBK) Nr. 6 "Kyritzer Seenrinne/Mittleres Dosse-Jäglitztal"
Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Schreiben vom 07.06.2024): Informationen der unterer Wasserbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde, der unteren Bodenschutzbehörde, dem Sachgebiet Landwirtschaft
Forstamt Ostprignitz-Ruppin (Schreiben vom 10.05.2024): Information zur Nichtbetroffenheit von Waldflächen
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus auf der Homepage https://www.amt-neustadt-dosse.de/ sowie auf dem Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neustadt (Dosse), den 16.12.2024
gez.: A. Schumacher
Amtsdirektor
