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Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Neustadt (Dosse) - (Parallelverfahren zum

02.​01.​2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 25.11.2024 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) sowie dessen Begründung und weiterer Unterlagen gebilligt und gleichzeitig deren formelle Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Planverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“. Der Geltungsbereich der 10. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Die Lage ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich zur Anpassung an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Leddin“. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“ entgegen. 

 

Das Plangebiet besteht aus 2 Teilflächen. Es befindet sich nördlich der Ortslage Leddin. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des Planungsgebiets ist über bereits vorhandene landwirtschaftliche Wege gesichert. 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

 

Montag             8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag           8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch           8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag       8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag              8.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Raum Nr. 3.12 statt. Darüber hinaus können individuelle Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 10.10.2024

  • Begründung zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schüttgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation/Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schüttgütern, Stand 10.10.2024

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) „Solarpark Leddin“ mit Bestandsaufnahme und Bewertung Fauna und Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote, Stand 05.10.2024

  • die nach der Einschätzung der Stadt Neustadt (Dosse) wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (Schreiben vom 30. Mai 2024): Informationen zu Bodendenkmalen

  • Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (Schreiben vom 31. Mai 2024): Informationen zum Schutzgut Mensch (Lärmimmissionen und Blendwirkungen werden nicht erwartet)

  • Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel (Schreiben vom 03.06.2024): Vereinbarkeit der Planung mit dem Vorranggebiet (VR) "Freiraum" und dem Vorbehaltsgebiet "Historisch bedeutsame Kulturlandschaft“ (VB HBK) Nr. 6 "Kyritzer Seenrinne/Mittleres Dosse-Jäglitztal"

  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Schreiben vom 06.06.2024): Informationen der unterer Wasserbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde, der unteren Bodenschutzbehörde, dem Sachgebiet Landwirtschaft

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus auf der Homepage https://www.amt-neustadt-dosse.de/ sowie auf dem Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter  Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. 

 

Neustadt (Dosse), den 16.12.2024

 

gez.: A. Schumacher

Amtsdirektor