Blankenberg

Kirche in Blankenberg, historische Aufnahme um 1930

Idylle am See bei Blankenberg

Laut einer Urkunde des Geheimen Staatsarchives war Blankenberg im Jahr 1334 eines der acht zum Land Wusterhausen gehörenden Dörfer. Heute wird vermutet, dass es damals wüst war – wahrscheinlich ein Opfer der ständigen Streitigkeiten dieser Zeit. Lange Zeit wurde der Ort als Gutbezirk bezeichnet, dessen Besitzer im Laufe der Jahrhunderte wechselten. Erhalten ist bis heute das barocke Gutshaus aus dem 18. Jahrhundert. Außerdem ist Blankenberg der Geburtsort des berühmten Orgelbauers Albert Hollenbach (1850–1904). Die um 1800 noch erwähnte Windmühle ist leider aus Blankenberg verschwunden.


Eine Attraktion, die 1998 zum ersten Mal stattfand, ist zur Tradition geworden: Das Treckertreffen des Traktoren- und Freizeit- Vereins e. V. zieht alle zwei Jahre bis zu 5.000 Besucher in den kleinen Ort. Vom Oldtimer bis zum Monstertruck reicht die Breite der teilnehmenden Zugmaschinen, deren Besitzer dem Publikum auch ihr fahrerisches Können unter Beweis stellen.

 

Blankenberg hat 53 Einwohner (Stand 31.12.2022).

Treckertreffen in Blankenberg


Aktuelle Meldungen

Satzung über die Veränderungssperre zur Satzung des Bebauungsplanes "Windpark Blankenberg/Kantow"

(30.06.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zur Satzung des Bebauungsplanes "Windpark Blankenberg/Kantow" gemäß § 16 Abs. 2 BauGB

[Dokumente]

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Windpark Blankenberg/Kantow"

(17.04.2025)

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Windpark Blankenberg/Kantow" in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse

[Dokumente]

Unser Dorfweihnachtsbaum in Blankenberg

(03.12.2024)

2018 äußerte ich den Wunsch nach einem Weihnachtsbaum fürs Dorf und fand dafür sofort viel Unterstützung.
Nun wurde am Samstag den 30.11.24 der 7. Dorfweihnachtsbaum aufgestellt, wie immer gespendet aus den Dorf und aufgestellt von den starken Jungs des Treckerclubs, eine schöne Tradition inzwischen. Beim Schmücken gibt’s natürlich auch Unterstützung aus den Dorf.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Hilde Schiwek 
Blankenberg

Foto zur Meldung: Unser Dorfweihnachtsbaum in Blankenberg
Foto: Unser Dorfweihnachtsbaum in Blankenberg

Frühherbstliches Treffen in Blankenberg

(30.10.2024)

Herzliche Einladung zum Frühherbstlichen Treffen am Backofen

 

am Samstag, 02.11.2024

ab 16 Uhr

in Blankenberg

 

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Die Einladung mit weiteren Informationen können Sie im Downloadbereich finden.

[Einladung]

Fertigstellung Löschwasserbehälter Kantow und Blankenberg

(05.09.2024)

Die Gemeinde Wusterhausen hat in den Ortsteilen Kantow und Blankenberg den Einbau der Löschwasserzisternen fertiggestellt.

Die Gemeinde Wusterhausen hat hier zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben in den örtlichen Brandschutz – einer zukunftsfähigen Löschwasserversorgung investiert. 

 

Beide Maßnahmen wurden durch Zuschüsse über das Ministerium des Innern und für Kommunales 

des Landes Brandenburg gefördert.

[Löschwasserbehälter vor dem Einbau (Blankenberg)]

[Baugrube in Kantow]

[fertiggestellte Anlage in Blankenberg]

[fertiggestellte Anlage in Kantow]

Foto zur Meldung: Fertigstellung Löschwasserbehälter Kantow und Blankenberg
Foto: fertiggestellte Anlage in Kantow

Absage des Erörterungstermins zum Genehmigungsantrag Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in 16845 Wusterhausen/Dosse OT Blankenberg

(02.05.2024)

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 23. April 2024

Die Firma SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1 in 25524 Itzehoe beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),  auf dem Grundstück in der Gemarkung Blankenberg, Flur 1, Flurstück 1073 fünf Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.

Mit Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 14. Mai 2024 um 10 Uhr im Stadtsaal der Gemeinde  Wusterhausen/Dosse, Domstraße 35 in 16868 Wusterhausen/Dosse angekündigt.

Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden. Nach Einschätzung der Behörde  bedürfen diese Einwendungen keiner Erörterung. Daher wurde im Ergebnis nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin nicht durchgeführt wird. Berücksichtigt und abgewogen wurden das Interesse der einwendenden Personen an einer weiteren Darlegung und Konkretisierung der Einwendungen sowie das Interesse der Genehmigungsbehörde an einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung und das der Antragstellerin an einer zügigen Durchführung des Verfahrens.

Falls ein Genehmigungsbescheid erteilt wird, werden form- und fristgerecht erhobene Einwendungen inhaltlich im Genehmigungsbescheid berücksichtigt und den Personen,  die Einwendungen erhoben haben, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheides zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -  BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des  Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai  2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in 16845 Wusterhausen/Dosse OT Blankenberg

(03.01.2024)

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 22. Dezember 2023

 

Die Firma SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1 in 25524 Itzehoe beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Blankenberg, Flur 1, Flurstück 1073 fünf Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.

Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt. Somit besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen

  • die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5,6 MW, jeweils mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW,      

  • den Bau der Fundamente, dauerhaft verbleibenden Kranstellplätze und temporären Hilfs-  und Montageflächen,

  • die Errichtung von zwei unterirdischen Löschwassertanks,

  • den Ausbau und die Neuanlage von Zuwegungen.

Es wurde ein Antrag auf Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gestellt.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines  Vorhabens (einer bestehenden Windfarm) nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2025 vorgesehen.

Auslegung

Die Auslegung des Genehmigungsantrags sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 3. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 014 in 14476 Potsdam OT Groß   Glienicke,

  • Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, Zimmer 2.22 in 16868 Wusterhausen/Dosse,

  • Amt Temnitz, Bergstraße 2, Zimmer 107 in 16818 Walsleben

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

  • Landesamt für Umwelt: unter der Telefonnummer 033201 442-551 oder per E-Mail an

  • Gemeinde Wusterhausen/Dosse: bei Einsicht außerhalb der unter http://www.wusterhausen.de angegebenen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 033979 87739 oder per E-Mail an ,

  • Amt Temnitz: bei Einsicht außerhalb der unter https://www.amt-temnitz.de angegebenen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 033920 675-31 oder per E-Mail an .    

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.

Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Schattenwurf, Auswirkungen auf Boden, Biotope, Wasser, Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Denkmale, FFH-Gebiete, sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Artenschutzfachbeitrag und Faunistische Sonderuntersuchungen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 3. Januar 2024 bis einschließlich 4. März 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID 035.00.00/21 schriftlich

  • beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam,

  • bei der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1, 16868 Wusterhause/Dosse,

  • beim Amt Temnitz, Bergstraße 2, Zimmer 107, 16818 Walsleben

erhoben werden. Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 14. Mai 2024 um 10 Uhr im Stadtsaal der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Domstraße 35 in 16868 Wusterhausen/Dosse. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht

erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

 

Einladung Dorf-Adventskaffee in Blankenberg

(04.12.2023)

Herzliche Einladung zum geselligen Adventskaffee am 2. Adventssonntag, dem 10.12.2023 ab 14 Uhr im Gemeinderaum mit Kuchen und Plätzchen. Un wie immer gibt es später Würstchen, Bier und Glühwein an wärmenden Feuerschalen.

 

Wir freuen uns auf euer Kommen.

 

Hilde Schiwek (OV) und alle Helferinnen und Helfer.

 

Weitere Details können Sie der Einladung entnehmen (siehe Downloads)

Foto zur Meldung: Einladung Dorf-Adventskaffee in Blankenberg
Foto: Einladung Dorf-Adventskaffee in Blankenberg

Gemeindetreffen in Blankenberg

(14.11.2022)

An jedem 3. Mittwoch im Monat findet im Gemeinderaum in Blankenberg ab 19.00 Uhr ein Gemeindetreffen statt.

Es gibt ein offenes Programm, dort können Gesellschafts- oder Kartenspiele gespielt werden. Es darf gestrickt, gehäkelt und gebastelt werden, oder man kommt um Nachbarn zu sehen und miteinander zu reden.

Schauen Sie doch mal vorbei.

Tag des offenen Denkmals am 12.9.2021 in Blankenberg

(14.09.2021)

Es war schon ein besondere Ereignis für  Blankenberg, dass so eine renommierte Künstlerin wie Bärbel Rothhaar zum Tag des offenen Denkmals ihre Installationen, die schon in mehreren Ländern und vielen Städten der Welt bewundert wurden, nun auch im Gutspark und im Gartensaal des Gutshauses in Blankenberg  gezeigt wurden. Sie erwiesen sich auch hier als Anziehungspunkt für viele Besucher aus der Region bis nach Berlin. Bei einem Spaziergang durch den schönen Garten konnte trefflich über die Talking heads  und auch die schmucke Mustersiedlung diskutiert werden. Die hübschen Vogelhäuschen der Mustersiedlung wirkten inmitten der grünen Bäume aber auch sehr anregend. Im Gartensaal rief die Dokumentation „Goethe Metamorphosen“ durch Bienen großes Erstaunen hervor.

Für die mitgereisten Kinder gab es ein Probeweben teilweise mit einem echten kleinen Webstuhl und einen großen Traktor zum Staunen und Probesitzen.

Nach so vielen neuen Eindrücken gab es für Blankenberger und Gäste viel Gesprächsstoff. Gut, dass der Traktor- und Freizeitverein vorgesorgt hat und im Dorf- Backofen viele Brote und Kuchen gebacken hat – und man ihnen beim Backen zuschauen konnte. Spannend.

 

Rosemarie Blank

Foto zur Meldung: Tag des offenen Denkmals am 12.9.2021 in Blankenberg
Foto: Tag des offenen Denkmals am 12.9.2021 in Blankenberg

Weihnachtsfeier in Blankenberg: "Wie gut, dass Großvater das nicht erlebt hat!"

(12.12.2019)

Nein, es war alles bestens in Blankenberg: Ein schöner Baum, gefällt, aufgestellt und geschmückt vom Treckerverein, den jeder, der in die Dorfstraße von Blankenberg einbiegt, schon von weitem bewundern kann, viele leckere Kuchen und Weihnachtsgebäck, Kaffee, ein kräftiger Glühwein, Schmalzstullen und Bratwurst vom Grill. Alle bekannten Weihnachtslieder, auch sehr lustige, auch sehr stille, wurden gesungen.

 Aber dann wurde die Weihnachtsgeschichte vorgetragen vom alten Weihnachtsbaumständer, den der Familienvater beim Aufräumen des Dachbodens gefunden hatte. Es war ein besonderer Ständer mit einem Drehmechanismus und einer eingebauten Spielwalze, die das Lied "O du fröhliche" spielte. Wer die Geschichte kennt, weiß um den urkomischen Schluss der Geschichte. Der Großmutter blieb nur noch zu sagen "Wie gut, dass Großvater das nicht erlebt hat!"  Der Schluss  wird hier nicht verraten. Nur so viel sei gesagt: Die Jungens vom Treckerverein wurden beauftragt, so einen Ständer bis zum nächsten Weihnachtsfest nachzubauen. Auf dass der Weihnachtsbaum aus Blankenberg dann in den Himmel abhebt…

Diese schöne Aussicht machte dann auch den Ausklang des Festes weniger traurig, es wurde nochmals aus vollem Herzen und voller Kehle gesungen.

Ein wunderschöner Abend, für den alle Beteiligten der Ortsvorsteherin und dem ganzen Team der Helferinnen und Helfer herzlich danken.

 

- Rosemarie Blank -

Foto zur Meldung: Weihnachtsfeier in Blankenberg: "Wie gut, dass Großvater das nicht erlebt hat!"
Foto: Weihnachtsfeier in Blankenberg: "Wie gut, dass Großvater das nicht erlebt hat!"

Landesmeisterschaften im Distanzreiten und -fahren in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse

(16.05.2019)

Auf der Anlage der Treckerfreunde Blankenberg veranstaltet die Pferdesportgemeinschaft Ruppiner Land e. V. auch in diesem Jahr wieder die Distanzveranstaltung durchs Ruppiner Land.

 

Auf einer Strecke mit Karte in der Hand geht es auch in diesem Jahr wieder rund um Blankenberg, Trieplatz bis Temnitztal. Die Strecken belaufen sich auf 25 km für die Einsteiger bis 100 km im Kampf um die Landesmeisterschaft.

Zwei Tierärzte stehen bereit, um ein genaues Auge auf die Pferde zu haben – und zwar vor dem Ritt – unangekündigt auf der Strecke – nach dem Zieleinlauf und zwei Stunden danach. So wird sichergestellt, daß alle Pferde die Tour unbeschadet überstehen.

 

Im letzten Jahr richtete der Verein mit Sitz in Ganzer bereits die Landesmeisterschaft im Distanzfahren aus, in diesem Jahr möchten auch die Reiter um diesen Pokal kämpfen. Die Treckerfreunde Blankenberg stellen dem Reitverein wieder ihre tolle Anlage zur Verfügung, die von den Teilnehmern wieder mit Begeisterung angenommen wird.

 

 

Brigitte Hochgraef

Foto zur Meldung: Landesmeisterschaften im Distanzreiten und -fahren in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
Foto: Landesmeisterschaften im Distanzreiten und -fahren in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse

Weihnachtsfeier für alle Blankenberger

(18.12.2018)

Warum nur immer eine Weihnachtsfeier für einige wenige Senioren und nicht für alle?  Das überlegten sich drei Blankenbergerinnen. Gedacht, getan: Ein stattlicher Weihnachtsbaum wurde aufgestellt, der seit dem 1. Advent in vollem Glanz erstrahlt. Kurzerhand wurden der Gemeinderaum noch mit einem frischen Anstrich versehen, Einladungen verteilt, weihnachtliche Dekorationen gebastelt, Plätzchen und Kuchen gebacken, Weihnachtsliedertexte ausgedruckt, Kaffee, Glühwein, Würstchen, Bier besorgt und Feuerschalen aufgestellt – und fast alle Dorfbewohner halfen mit.

 

Am dritten Adventssonntag war es soweit: Viele Blankenberger kamen und waren überrascht. So anheimelnd  hatten sie ihren Gemeinderaum noch nie gesehen: an den Fenstern glänzten goldene Sterne, die Tische waren festlich gedeckt mit Sträußen von Tannengrün, geheimnisvollen kleinen Weihnachtsbäumchen und Tellern mit selbst gebackenen Weihnachtsplätzchen. Dies alles sorgte für eine angenehme Atmosphäre, in der sich Alteingesessene und Neubürger, Senioren und junge Leute ausgezeichnet unterhalten und besser kennenlernen konnten. Der jüngste Blankenberger, gerade erst ein Jahr alt geworden, kam als letzter Gast hinzu und zeigte an der Hand seiner Mama, dass er schon laufen kann.

Der Höhepunkt des Nachmittags war das Weihnachtsliedersingen. Alle machten mit und wollten gar nicht aufhören, selbst draußen bei Bratwurst, Glühwein und Bier wurde weiter gesungen. Das gesamte vorab verteilte Textheft wurde „abgearbeitet“, so als hätten die Blankenberger schon lange darauf gewartet, endlich einmal gemeinsam Weihnachtslieder singen zu können. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes „die fröhliche Weihnachtszeit eingesungen“.

 

Dank an alle aktiven Mitmacher bei der Vorbereitung des wunderbar gelungenen geselligen weihnachtlichen Nachmittages.

 

Rosemarie Blank

(Fotos und Text)

Foto zur Meldung: Weihnachtsfeier für alle Blankenberger
Foto: Weihnachtsfeier für alle Blankenberger


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