Rechtliche Änderungen im Pferdehandel sind denkbar

29.06.2020

Expertenstudie empfiehlt: Keine Anwendung der Warenkaufrichtlinie auf den Vieh- und Tierkauf

 

paragraphEin vom Ausschuss für Tierzucht-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht und dem Justitiariat der FN einberufener 12-köpfiger Expertenkreis hat sich mit den Auswirkungen der Warenkaufrichtlinie auf den Vieh- und Tierkauf befasst. Als Ergebnis liegt nun eine ausführliche Stellungnahme vor, die das Thema unter rechts-, veterinär- und agrarwissenschaftlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Mitgewirkt haben u.a. in diesem Ausschuss Geschäftsführer unseres Pferdezuchtverbandes Horst von Langermann als auch unser Justiziar Kai Bemmann. Vorangegangen war eine Entscheidung auf EU-Ebene, nach der alle Mitgliedstaaten die Warenkaufrichtlinie 771/2019/EU bis zum 01.07.2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Der Expertenkreis kommt zu dem Ergebnis, dem deutschen Gesetzgeber die Empfehlung zu geben, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, alle Lebewesen – somit auch die Pferde - dem sachlichen Anwendungsbereich der Warenkaufrichtlinie zu entziehen. Die Experten verwiesen darauf, dass sich diese Rechtspraxis in unserem EU-Nachbarland Frankreich bereits seit einigen Jahren insoweit bewährt hat, als im französischen Kaufrecht alle landwirtschaftlichen Nutztiere nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie unterliegen. Sollte dem deutschen Gesetzgeber ein Gleichschritt mit den französischen Nachbarn nicht gelingen, wird es zwangsläufig durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie zu einer weitgehenden ein- oder gar zweijährigen Garantiehaftung im Vieh- und Tierhandel kommen. Abgesehen davon, dass eine solche Fristenregelung diametral den Erkenntnissen der tiermedizinischen Wissenschaft zuwiderliefe, hätte dies  nach den Befürchtungen der Experten tierschutzrechtliche Auswirkungen, weil derartige kaufrechtliche Regelungen dem Käufer zumindest die Möglichkeit einräumen, sich wie ein Fernabsatzkäufer der Verantwortung für das Tierwohl zu entziehen. Die Experten beschäftigten sich am Rande auch mit der von dem bekannten Pferdezüchter Arend Kamphorst initiierten und an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichteten Eingabe, die demnächst den Berichterstattern des Petitionsausschusses vorgelegt werden soll und für den Pferdehandel eine Rückkehr zur Viehmängelverordnung fordert. Der Expertenkreis wählte sowohl argumentativ und sprachlich als auch juristisch und tiermedizinisch einen anderen Denkansatz, so dass er zu abweichenden Ergebnissen gelangte, die zu einer generellen, tierschutzgerechten Privilegierung aller lebenden Tiere im Kaufrecht führen sollen. Die ausführliche Stellungnahme des Expertenkreises ist in der rechtswissenschaftlichen Zeitschrift AUR 2020, S. 171-179 abgedruckt und kann im Übrigen auf den Internetseiten der Rechtsanwälte Dr. Bemmann & Kollegen, Verden (Aller), und des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen eingesehen werden.