Wahlhelfende für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 und die Landtagswahl am 22.09.2024 gesucht

Kyritz, den 15.03.2024

Sie wollen bei der Durchführung der Wahlen behilflich sein?
Dann melden Sie sich als Wahlhelfende!


Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfende bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfende wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie direkt zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfende unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfenden.


Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstand und dem/der Schriftführer/in) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelfende befinden.


Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfender erhalten Sie pro Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 - 35 Euro je nach Einsatz, bei den bevorstehenden verbundenen Wahlen also 50 -70 Euro in bar ausgezahlt.


Der Einsatz erfolgt in einem der 16 Urnenwahllokale bzw. in einem der beiden Briefwahllokale. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an.


Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um spätestens 07.30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelfenden nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Um 18.00 Uhr, nach Ende der Wahl, kommt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen.


Was muss ein Wahlhelfender am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:


• die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen
• die Stimmabgabe im Wahlberechtigtenverzeichnis zu vermerken
• die Stimmzettel auszugeben
• die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen
• den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und
• ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.


Die Wahlleitung freut sich über jeden freiwilligen Helfenden! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis spätestens 30.04.2024 bei Frau Bading und Herrn Kolterjahn (Wahlleitung) anmelden (Tel. 033971/85283 und 85239) oder eine E-Mail an
senden.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!


D. Bading
Wahlleiterin

 

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