Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) gem. § 3 (1) BauGB
Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) über die öffentliche Auslegung
des Vorentwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse)
gem. § 3 (1) BauGB
Mit dem Aufstellungsbeschluss BV/Neu/21/60/206 vom 21.06.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) das Verfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) eingeleitet.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den aktuellen voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar, ist Handlungsinstrument und zugleich Grundlage für verbindliche Planungen und baurechtliche Entscheidungen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Roddahn“ ist der Flächennutzungsplan zu ändern (Parallelverfahren).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Roddahn“ und der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark sind identisch. Dieser ist in der folgenden Übersichtskarte ersichtlich:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022 während der folgenden Sprechzeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16848 Neustadt (Dosse) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter
Tel.: 033970/95-219 oder per E-Mail an möglich.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.neustadt-dosse.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neustadt (Dosse), 09.06.2022
gez.: A. Schumacher
Amtsdirektor