Verstärkte Kontrollen zum eingeschränkten Halteverbot auf dem Marktplatz

Kyritz, den 31.05.2022

Immer häufiger stellen Fahrzeugführer ihre Autos oder Motorräder auf dem Marktplatz ab.

 

Nur mal eben schnell Kontoauszüge abholen, eine Überweisung abgeben, das Mittagessen entgegennehmen, ein Kleidungsstück zur Schneiderei bringen oder ein Softeis auf die Hand -

Falschparkerinnen und Falschparker haben zahlreiche Gründe, warum sie ihren PKW oder auch das Motorrad auf dem Marktplatz abstellen.

 

Der Außendienst der Stadt Kyritz stellt in diesem Jahr verstärkt fest, dass der Marktplatz als Parkplatz benutzt wird.

 

Vor diesem Hintergrund informiert die Ordnungsbehörde darüber, dass das Parken auf dem Marktplatz generell nicht gestattet ist, mit Ausnahme der explizit ausgewiesenen Parkflächen in Fahrtrichtung Rathaus auf der linken Seite. In diesem Bereich darf außerhalb der Marktzeiten mit gültigem Parkschein geparkt werden.

 

Auf der übrigen Fläche des Marktplatzes gilt, ebenso wie im gesamten Stadtkern von Kyritz, eingeschränktes Halteverbot.

 

Das eingeschränkte Halteverbot erlaubt das kurzzeitige Halten zum Zwecke der Beladung oder Entladung des Fahrzeuges, z. B. im Rahmen von Umzügen oder bei der Belieferung der ortsansässigen Geschäfte.

 

Nach § 12 Absatz 2 der StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.“

 

Das Verlassen des Fahrzeuges, um z.B. Dienstleistungen der ansässigen Geschäfte in Anspruch zu nehmen, erfüllt den Begriff des Parkens, unabhängig von der Dauer des Geschäfts. Selbst wenn das Einwerfen einer Überweisung in der Bank nur zwei Minuten dauert, erfüllt dies bereits den Begriff des Parkens und ist vom eingeschränkten Halteverbot nicht mehr gedeckt. Bei der Bewertung des Sachverhalts spielt es auch keine Rolle, ob das Fahrzeug sich noch im Sichtbereich des Fahrzeugführers befindet.

 

Der Außendienst der Stadt Kyritz wird zukünftig verstärkt Kontrollen auf dem Marktplatz durchführen. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden schriftlich verwarnt.

Wer sein Fahrzeug auf dem Marktplatz parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 Euro rechnen. An den Wochenenden wird die Polizei diese Kontrollen des ruhenden Verkehrs entsprechend unterstützen.

 

Darüber hinaus erinnert die Ordnungsbehörde jeden Verkehrsteilnehmer an die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Immer öfter wird beobachtet, dass Fahrzeuge quer über den Marktplatz fahren, obwohl z. B, Markthändler dort stehen und sich Fußgänger auf dem Marktplatz bewegen. Kraftfahrzeuge haben die Umfahrung des Marktplatzes zu nutzen.  Wegen des erhöhten Aufkommens von Fußgängern und Radfahrern ist zudem eine hohe Aufmerksamkeit und Achtsamkeit geboten.

 

„Für Kyritzerinnen und Kyritzer und unsere Gäste soll die Kyritzer Altstadt lebenswert und einladend sein. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt wie auch die Besucherinnen und Besucher sollen das Flair unserer schönen Stadt unbeschwert erleben können. Ständige Verstöße gegen die Verkehrsregeln und das rücksichtslose Zuparken aller Freiflächen stehen dem entgegen“, so Bürgermeisterin Nora Görke.

 

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