Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

Kyritz, den 17.11.2021

Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes(VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

 

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.

 

Gemäߧ 17 Absatz2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.

 

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April2006geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 

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