Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021

Kyritz, den 09.11.2021
Am heutigen Dienstag (09. November 2021) ist die neue Bußgeldkatalogverordnung in Kraft getreten.
Damit verbunden sind höhe Verwarnungs- und Bußgelder für z.B. zu schnelles Fahren und Parkverstöße.
Der ordnungsbehördliche Außendienst der Stadt Kyritz überwacht die Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des ruhenden Verkehrs.
 
Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Wer ohne gültigen Parkschein parkt, keine Parkscheibe im Fahrzeug auslegt oder die Parkzeit überschreitet, muss zukünftig mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen (vorher 10 Euro).
- Wer im eingeschränkten Halteverbot oder im absoluten Halteverbot parkt, muss mit einer Strafe in Höhe von 25 Euro rechnen (vorher 15 Euro).
- Wer unberechtigt auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte parkt, muss zukünftig mit 55 Euro rechnen (vorher 35 Euro).
- Das Parken im Bereich einer Feuerwehrzufahrt kann mit bis zu 100 Euro geahndet werden.
- Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird zukünftig mit mindestens 55 Euro Verwarngeld geahndet. Werden andere dadurch behindert, kann sich das Bußgeld entsprechend erhöhen.
- Neu hinzugekommen ist das unberechtigte Parken auf einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge. Dies hat ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zur Folge.
 

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