Aufhebung der erweiterten Testpflicht ab Sonntag, 22. August 2021, in OPR

Kyritz, den 21.08.2021

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt hiermit bekannt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 20 nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) am Samstag, 21. August 2021, und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit Dienstag, 17. August 2021, unterschritten wurde:

am 17. August 2021: 18,2

am 18. August 2021: 16,2

am 19. August 2021: 17,2

am 20. August 2021: 17,2

am 21. August 2021: 16,2

Ab Sonntag, 22. August 2021, entfällt damit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV vom 29. Juli 2021) wieder die seit Montag, 16. August 2021, geltende erweiterte Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (z. B. für die Innengastronomie, in Beherbungsstätten oder Schwimmbädern  – siehe auch Mitteilung vom 15. August 2021).

 

Aber unabhängig davon, ob die Sieben-Tage-Inzidenz unter oder über 20 liegt, gilt auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg stets die Testpflicht beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in folgenden Fällen:

  • bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
  • bei der Ausübung von Kontaktsport in Indoor-Sportanlagen
  • beim Besuch von Diskotheken, Clubs und anderen Tanzveranstaltungen,
  • beim Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen sowie diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
  • in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.
 

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