Bis zum 30. April Vorschlag für den Bürgerhaushalt einreichen

Kyritz, den 08.03.2021

Im Jahr 2019 wurde für Kyritz ein Bürgerhaushalt eingeführt. Im Jahr 2020 konnten aus den Bürger-Vorschlägen beispielsweise die Bibliothek der Dinge in der Stadtbibliothek oder die Sitzgruppe am Parkplatz Mühlenteich finanziert werden. Im Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt zu Gunsten der Finanzierung von Corona-Hilfsmaßnahmen ausgesetzt. Die eingegangenen Vorschläge werden nun bei der Abstimmung für den kommenden Bürgerhaushalt berücksichtigt.

 

Die Kyritzer und die Bewohner der Ortsteile können noch bis zum 30. April 2021 weitere Maßnahmen und Projekte für den Bürgerhaushalt 2022 einreichen. Konkret geht es um die Verwendung von Geldern aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz. Die Höhe des gesonderten Budgets beträgt dabei 30.000,00 Euro jährlich. 

 

Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, einen Vorschlag für den Bürgerhaushalt einzureichen und anschließend über die eingegangenen Vorschläge abzustimmen. Der Vorschlag ist an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Die Vorschläge können mündlich zur Niederschrift, schriftlich und elektronisch eingereicht werden. Auf dem jeweiligen Vorschlag ist der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben.

 

Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre fachliche, technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

 

Der Vorschlag

a) ist im laufenden Jahr bis zum 30.04. eingegangen,

b) wurde durch einen Einwohner der Stadt Kyritz, der mindestens 12 Jahre alt ist, eingereicht.

c) ist in der Zuständigkeit der Stadt Kyritz,

d) liegt im Rahmen des Gesamtbudgets von 30.000,00 €,

e) betrifft den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz,

f) dient der Allgemeinheit,

g) hat innerhalb der letzten drei Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten,

h) ist nicht auf Dauer angelegt und verursacht keine kontinuierlichen Folgekosten,

i) ist umsetzbar und rechtmäßig,

j) erhält keine weiteren Mittel aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung.

 

Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet – ihr ist die freie Entscheidung über das Ob und Wie möglich. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen zum einen die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner. Darunter fallen beispielsweise Märkte und Messen, Gewerbeansiedlung, Verkehrswege, Öffentlicher Personennahverkehr. Weiterhin gehört zu den freiwilligen Aufgaben Kulturelles, wie Musik- und Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Theater und Sportstätten, sowie der Bereich Soziales und Gesundheit.
 

 

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