Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dreetz“ der Gemeinde Dreetz

Amt Neustadt (Dosse), den 30.11.2020

Die Gemeindevertretung Dreetz hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dreetz“ gefasst.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Dreetz. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Die Erschließung des Planungsgebiets ist über die bereits vorhandenen, landwirtschaftlichen Wege gesichert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlich Auslegung in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021

 

Montag            9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag          9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch         9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag      9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag             9.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21 nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:

  • Planzeichnung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben-und Erschließungsplan, Stand05/2020

  • Begründung zum Vorentwurf, Stand 05/2020

 

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.neustadt-dosse.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.castus-gmbh.de eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern oder per E-Mail

unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Neustadt (Dosse), den 17.11.2020

 

 

gez. D. Fuchs

Amtsdirektor