Vertrauliche Spurensicherung nach einer Vergewaltigung

Kyritz, den 19.11.2020

In Zeiten, in denen sich Menschen vermehrt zu Hause aufhalten und soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt sind, steigt die Zahl der Krisen und Notlagen. Auch wächst das Risiko, dass schon bestehende psychische Gewalt und Ausnahmesituationen in körperliche Gewalt ausufern, gerade gegenüber Frauen. Das gilt auch für Vergewaltigungen.

Dabei ist immer wieder festzustellen, dass im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen, und insbesondere bei Vergewaltigungen, die Täter häufig erst viel später angezeigt werden. Gerichtsverwertbare Spuren sind dann oft nicht mehr vorhanden und Täter kommen ungestraft davon, während sie anderen Menschen häufig einen lebenslangen gesundheitlichen Schaden zugefügt haben. Vor diesem Hintergrund und aus Anlass des bevorstehenden Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November haben die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Marlies Grunst, sowie die Diplompsychologin Lydia Sandrock von der Neuruppiner Opferhilfe über die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung nach einer Vergewaltigung informiert. Auch mit einer Plakataktion wird aktuell im Landkreis auf dieses Angebot hingewiesen werden.

„Im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25.11. wird die Opferhilfe Land Brandenburg e.V. noch einmal besonders auf die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung und entsprechende Beratungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Es geht uns darum, Frauen Mut zu machen“, so Lydia Sandrock. Und Marlies Grunst fügt hinzu: „Wir möchten, dass die Soforthilfe nach einer Vergewaltigung auch in der Bevölkerung mehr bekannt wird und die wichtige medizinische Versorgung und Sicherstellung der Spuren des Täters erfolgen. Mit den Ruppiner Kliniken haben wir eine Einrichtung im Landkreis, die betroffene Personen gut erreichen können und wo sie entsprechend versorgt werden.“

Im Land Brandenburg haben Opfer von Vergewaltigung die Möglichkeit, in vier Kliniken vertraulich Spuren sichern zu lassen, ohne sofort Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ macht dies möglich. Die Ruppiner Kliniken sind eines der vier Krankenhäuser in Brandenburg, die nicht nur die wichtige medizinische Versorgung nach einer Vergewaltigung übernehmen. Dort können auch Täterspuren vertraulich gesichert werden. Das Material wird anonymisiert und sicher aufbewahrt.

66 Prozent der Frauen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen nach einer Vergewaltigung nicht ins Krankenhaus oder zu einer Arztpraxis. Die Entscheidung, ob eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden soll, fällt vielen Betroffenen direkt nach der Tat schwer. Täter kommen u.a. auch aus der eigenen Familie oder dem Freundeskreis. Die Angst, dem Täter nach einer Anzeige schutzlos ausgeliefert zu sein, ist dann so groß, dass sich viele vor einer Strafanzeige scheuen. Gerade deshalb ist es so wichtig, die Opfer in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und zu beraten.

Kontakt:

Beratung und Unterstützung erfahren Opfer von Gewalttaten u.a. bei der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. unter der Telefonnummer 03391 / 51 23 00 oder per Mail an .">.

Das Büro der Opferhilfe befindet sich in der Neuruppiner Bilderbogenpassage, Karl-Marx-Str. 33/34. Das Beratungsteam ist dienstags von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Opferhilfe unter www.opferhilfe-brandenburg.de oder auf den Webseiten des Landkreises unter www.opr.de.

 

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