Land Brandenburg: Anpassungen bei den Corona-Regeln

Kyritz, den 07.09.2020

Die Landesregierung hat Anpassungen bei den Corona-Verordnungen vorgenommen.

 

Unter anderem ist Indoor-Kontaktsport unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich. In Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch sitzen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 untersagt. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

 

Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung werden bis zum 11. Oktober verlängert, die Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt bis zum 1. Januar 2021. Die beschlossenen Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft - spätestens mit Ablauf des 4. September 2020.

 

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