Aufhebung der Regelung Radverkehr in Gegenrichtung in der Hamburger Straße und der Schulstraße

Kyritz, den 26.05.2020
In der Schulstraße und in der Hamburger Straße war es bisher für Radfahrer erlaubt, die Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu nutzen. In diesem Bereich gilt seit einiger Zeit jedoch nicht mehr Schrittgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Zur Vermeidung von Unfällen beschloss daher am 26. Februar die Kyritzer Stadtverordnetenversammlung, die Regelung für den Radverkehr in Gegenrichtung aufzuheben. Die Beschilderung wird im Laufe des 26. Mai entsprechend geändert. Die Schulstraße und die Hamburger Straße dürfen dann auch von Radlern nur noch in Richtung der Einbahnstraße befahren werden.
 

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