Neuer Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr

Kyritz, den 30.04.2020

 

 

Seit dem 28. April gilt für den Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. Das Ordnungsamt der Stadt Kyritz weist darauf hin, dass nicht nur zu schnelles Fahren mit höheren Bußgeldern geahndet wird.

 

Die in Kyritz am häufigsten festgestellten Verstöße im ruhenden Verkehr werden nun wie folgt geahndet:

 

 

 

- Parken auf dem Gehweg -> Alt: 20,00 Euro, Neu: 55,00 Euro

 

- Parken auf dem Radweg -> Alt: 20,00 Euro, Neu: 55,00 Euro

 

- Parken in der Zone eingeschränktes Haltverbot (z.B. Marktplatz, Schulstraße/Kirchplatz) -> Alt: 15,00 Euro, Neu: 25,00 Euro

 

- Parken im eingeschränkten Halteverbot -> Alt: 15,00 Euro, Neu: 25,00 Euro

 

- Parken ohne gültigen Parkschein -> Alt: 10,00 Euro, Neu: 20,00 Euro

 

- Parken ohne Parkscheibe -> Alt 10,00 Euro, Neu: 20,00 Euro

 

- Überschreitung der Parkzeit im Bereich eines Parkscheinautomaten -> Alt: 10,00 Euro, Neu: 20,00 Euro

 

- Überschreitung Parkzeit mit Parkscheibe -> Alt: 10,00 Euro, Neu: 20,00 Euro

 

- Parken im absoluten Haltverbot -> Alt: 15,00 Euro, Neu: 25,00 Euro

 

- Unzulässiges Parken auf einem Schwerbindertenparkplatz -> Alt: 35,00 Euro, Neu: 55,00 Euro

 

- Befahren und Parken auf öffentlichen Grünflächen -> Alt: 20,00 Euro, Neu: 55,00 Euro

 

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