Neue Allgemeinverfügung zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen

Kyritz, den 29.04.2020

Seit dem 27.04.2020 sind erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen im Land Brandenburg eingeleitet worden. Unter anderem wurde der Präsenzunterricht in der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen wieder zugelassen. Dies hat bisher die Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 21.04.2020 geregelt.

 

Ab dem 04.05.2020 wird es - wie in einer Weisung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport angekündigt - weitere Lockerungen des Verbots der Unterrichtserteilung in Schulen geben, die zum Schutz vor Infektionen und einer weiteren Verbreitung des neuartigen Coronavirus verhängt worden waren. So wird Unterricht in der Jahrgangsstufe 6 an Grundschulen wieder möglich sein, ebenso in den Jahrgangsstufen 6 und 9 an Förderschulen, in der Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie in der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und in der Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien. Zugelassen wird auch der Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife sowie in allen beruflichen Bildungsgängen an beruflichen Schulen, für die im weiteren Bildungsverlauf die zeitliche Anschlussfähigkeit zu gewährleisten ist.

 

Für Kinder, die durch Homeschooling (Unterrichtsangebote im häuslichen Bereich) nicht gut erreicht werden können, dürfen Schulen ab dem 04.05.2020 ein pädagogisches Präsenzangebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.

 

Ab dem 11.05.2020 wird darüber hinaus der Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 an Grundschulen sowie an Förderschulen wieder zugelassen.

 

Die genannten Regelungen sind in eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin aufgenommen worden, die damit die Vorgaben des Landes Brandenburg umsetzt. Diese Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 30.04.2020, in den beiden großen Regionalzeitungen (Märkische Allgemeine und Ruppiner Anzeiger) veröffentlicht und gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

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