Corona-Kulturhilfe

Kyritz, den 27.04.2020

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen wird sich an kommunale gemeinnützige Kultureinrichtungen und kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften richten. Die Mittel in Höhe von 38,9 Millionen Euro sollen dazu verwendet werden, die Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen, die ab dem 11. März 2020 entstanden sind. Die Corona-Hilfen ergänzen die bereits laufenden unterschiedlichen Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen werden am 29. April 2020 veröffentlicht.

 

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