Notfallbetreuung für Kinder wird erweitert

Kyritz, den 29.04.2020

Ab Montag, dem 27.04.2020, wird die Berechtigung für die Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, ausgeweitet. Es reicht nun aus, wenn nur noch ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Außerdem erhalten auch Lehrerinnen oder Lehrer für zugelassenen Unterricht sowie Erzieherinnen und Erzieher in der Notfallbetreuung die Berechtigung. Die Notfallbetreuung kann auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden, die nicht in einer kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Berechtigung gilt aber für alle genannten Elterngruppen nur insoweit, wenn eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Darüber hinaus werden Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, in die Notfallbetreuung aufgenommen, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

 

Die neue Allgemeinverfügung wird am 23.04.2020 in den beiden großen Regionalzeitungen veröffentlicht und gilt damit am 24.04.2020 als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung tritt am 27.04.2020 in Kraft bzw. gilt ab dem 27.04. (Inkrafttreten = Gültigkeit). Die Kitaschließungen werden voraussichtlich zunächst bis zum 08.05.2020 gelten.

 

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