Änderung der Allgemeinverfügungen zum Betrieb von Schulen und Kitas

Kyritz, den 18.04.2020

Die beiden Allgemeinverfügungen werden - wenn notwendig - im Laufe der kommenden Woche entsprechend den neuen Beschlüssen der Landesregierung zu ersten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen angepasst.


Die bislang geltenden Allgemeinverfügungen über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sind geändert worden.

 

So wird in der neuen Fassung festgelegt, dass die Erteilung von Unterricht bis zum 03.05.2020 untersagt bleibt. Auch der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegestellen bleibt noch bis zum 03.05.2020 verboten.

 

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