Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus für das Land Brandenburg und den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Kyritz, den 18.03.2020

Das Land Brandenburg und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben eine Verordnung bzw. eine Allgemeinverfügung zu Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus veröffentlicht. Sie gelten ab dem 18. März 2020 und beinhalten u.a. Regelungen für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte, für den Einzelhandel, für andere Gewerbebetriebe, Freizeiteinrichtungen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

 

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