Ritter Kalebuz

Vorschaubild Ritter Kalebuz

Die Legende über den Ritter Christian Friedrich von Kalebuz (6.3.1651 – 3.11.1702) Ritter Kalebuz hatte sich in Diensten des Kurfürsten Friedrich-Wilhelm von Brandenburg im Krieg gegen die Schweden besonders hervorgetan und wurde daher mit dem Gute Kampehl bei Neustadt (Dosse) erbbelehnt. Er heiratete eine Frau aus dem alteingesessenen märkischen Adelsgeschlecht von Rohr und hatte mit ihr mehrere Kinder. Als Gutsherr soll der Ritter Kalebuz sehr gern und oft das „Recht der ersten Nacht“ ausgeübt haben. Im Jahre 1690 wurde er von Maria Leppin, einer Dienstmagd, des Mordes an ihrem Verlobten, dem Schäfer Pickert aus dem Nachbarort Bückwitz, bezichtigt. Kalebuz, so die Begründung, habe den Schäfer aus Rache erschlagen, weil die Magd sich dem Ritter versagt hatte. Es kam zum Gerichtsprozess; Zeugen für die angebliche Mordtat gab es nicht, jedoch musste der Ritter Kalebuz den Reinigungs-Eid schwören, um freigesprochen zu werden. Vor Gericht soll er gesagt haben: „Wenn ich doch der Mörder bin gewesen, dann wolle Gott, soll mein Leichnam nie verwesen.“ Im Jahre 1794 wollte man die Gruft neben der Kampehler Kirche abreißen und die darin vorhandenen drei Särge erdbestatten. Zwei Leichen waren vollständig verwest, die vom Ritter Kalebuz jedoch überhaupt nicht. Auch renommierte Mediziner wie Stauch, Sauerbruch und Virchow konnten die Mumifizierung nicht erklären. So bleibt nur das Staunen über ein biologisches Rätsel, der Grusel nachts an der Brücke über die Schwenze in Richtung Wusterhausen (dem Schauplatz der Mordtat), wo der Ritter noch heute spuken soll und „die Moral von der Geschicht: Lüge niemals vor Gericht!“

(033970) 13265

Homepage: www.kalebuz.de

Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Monate März, April, Oktober, November
von Freitag bis Sonntag
Monat Mai
von Donnerstag bis Sonntag
Monate Juni bis September
von Mittwoch bis Sonntag
Monate Dezember, Januar und Februar geschlossen
Eintritt:
1,00 Euro für Kinder
2,00 Euro für Gruppen
3,00 Euro für Erwachsene