Bis 15. Oktober 2022 Anträge für die kommunale Kulturförderung 2023 stellen

Kyritz, den 29.09.2022

Die Förderung von Kultur ist der Stadt Kyritz wichtig.

 

Die stark gestiegenen Energiekosten stellen jedoch auch den Haushalt der Stadt Kyritz vor große Herausforderungen. „Dennoch wollen wir uns bemühen, Kulturprojekte weiterhin zu fördern.“ sagt Bürgermeisterin Nora Görke. Die Höhe der zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel wird durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen ihres Beschlusses zum Haushaltsplan festgelegt.

 

Freie Kulturträger, Projektgruppen, Initiativen und Einzelkünstler können für im Jahr 2023 geplante Veranstaltungen und Projekte bis zum 15. Oktober 2022 Antrag auf die kommunale Kulturförderung der Stadt Kyritz stellen.

 

Ziel und Zweck der Kunst- und Kulturförderung ist eine vielfältige, kulturelle Belebung der Stadt Kyritz. Durch die Zuwendung sollen Angebote zur Kreativitätsförderung, Bildung, Sinn­stiftung und Erhöhung der Lebensqualität mit öffentlicher Breitenwirkung geschaffen werden.

 

Gefördert werden insbesondere Veranstaltungen bzw. Projekte, die die Programmgestaltung des Kultursommers 2023 unterstützen und so in besonderem Maße zur Belebung der Innenstadt  beitragen, Veranstaltungs- oder Projektreihen, die zum festen Bestandteil des Kulturkalenders der Stadt Kyritz gehören sowie Kooperationsprojekte innerhalb der Stadt und der Kleeblattregion zwischen Kul­tureinrichtungen, Musik- und Tanzschuleinrichtungen.

 

Die Stadt Kyritz gewährt die Mittel nach der Richtlinie der Stadt Kyritz zur kommunalen Kulturförderung auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Zuwen­dungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der verfügbaren Haus­haltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

 

Das Antragsformular gibt es hier

 

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