Informationen zum Pflichtumtausch für Führerscheine

Kyritz, den 11.10.2021

Der Pflichtumtausch der Führerscheine ist am 19. März 2019 in Kraft getreten. Damit wird der Forderung der EU nach einheitlichen Führerscheinen nachgekommen. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Festgelegt wurde eine stufenweise Vorgehensweise, also gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheins.

 

Der nachfolgenden Übersicht kann entnommen werden, wer bis zu welchem Termin seinen Führerschein umgetauscht haben muss:

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierdokumente):

Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
Geburtsjahre 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
Geburtsjahre 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
Geburtsjahre 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
Geburtsjahre 1971 oder später: 19. Janur 2025

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (unbefristete Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Bis zur ersten Frist für die Geburtsjahre 1953 bis 1958, den 19. Januar 2022, müssen noch ca. 2.800 Bürger:innen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ihren Führerschein tauschen. In den vergangenen Monaten konnte bereits ein deutlicher Anstieg bei diesen Anträgen festgestellt werden. So haben in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 5. Oktober 2021 bereits 1.600 Personen ihren alten Führerschein gegen ein neues Modell getauscht. Im gesamten Jahr 2020 waren es 765. Seit Beginn der Ausstellung des neuen Kartenführerscheins am 19. Januar 2013 wurden rund 8.100 Dokumente dieser Art im Rahmen eines Umtausches erteilt.

 

Hinweise zur Antragstellung:

Die Antragstellung kann direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises mit Sitz in der Heinrich-Rau-Str. 27-30 in Neuruppin oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Führerschein im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Lichtbild mit biometrischer Erkennung
  •  

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro zuzüglich eventueller Kosten für den Direktversand. Da Unterschriften zu leisten sind, ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.

Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist derzeit eine vorherige Terminvereinbarung (über die Internetseite des Landkreises oder telefonisch) nötig.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 3 Wochen. Sofern der alte Führerschein außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ausgestellt wurde, kann es zu einer Verzögerung kommen, da die Daten erst von der anderen Behörde angefordert werden müssen.

 

Wer den Führererschein nicht fristgerecht tauscht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

 

Bild zur Meldung: Informationen zum Pflichtumtausch für Führerscheine