Bekanntmachung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark über die öffentliche Auslegung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Schönermark-Süd"

06.09.2021

Bekanntmachung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ gem. § 3 (1) BauGB

 

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss BV/Stü/20/60/033 vom 08.10.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ eingeleitet.

Ziel des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen. Das Plangebiet liegt südlich des Gemeindeteils Schönermark und umfasst eine Fläche von ca. 77,5 ha, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 25/2, 26 (teilweise), 174, 22/1, 18, 16, 17/2, 15, 14, 13, 12 und 10 (teilweise) der Flur 3.

Gleichzeitig wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ und der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark sind identisch. Dieser ist in der folgenden Übersichtskarte ersichtlich:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „PVA Schönermark-Süd“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

 

vom 06.09.2021 bis einschließlich 08.10.2021 während der folgenden Sprechzeiten

 

Montag           08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag     08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            08.00 – 12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstr. 6, 16848 Neustadt (Dosse) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter

Tel.: 033970/95-219 oder per E-Mail an möglich.

 

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.neustadt-dosse.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

 

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Neustadt (Dosse), 10.08.2021

 

gez.: A. Schumacher

Amtsdirektor

 

Zeichnung