Noch bis 30. April 2021 können Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2022 eingereicht werden

Kyritz, den 16.04.2021

Sie wünschen Sie sich eine weitere Bank an ihrem Spazierweg, einen Blumenschmuck an Ihrem Lieblingsplatz, ein zusätzliches Seniorensportgerät oder eine Schaukel auf einem Spielplatz? Oder fehlen an einem wichtigen Ort Fahrradständer? Dann senden Sie dies als Vorschlag für den Bürgerhaushalt an die Stadtverwaltung.

 

Noch bis 30. April haben die Kyritzer und die Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsteile Zeit, Maßnahmen und Projekte für den Bürgerhaushalt 2022 einzureichen.

 

Im Jahr 2019 wurde der Bürgerhaushalt für Kyritz mit einem jährlichen Budget von 30.000 Euro eingeführt. 2020 konnten aus den Bürger-Vorschlägen beispielsweise die Bibliothek der Dinge in der Stadtbibliothek oder die Sitzgruppe am Parkplatz Mühlenteich finanziert werden. Im Jahr 2020 wurde der Bürgerhaushalt zu Gunsten der Finanzierung von Corona-Hilfsmaßnahmen ausgesetzt. Die eingegangenen Vorschläge werden nun bei der Abstimmung für den kommenden Bürgerhaushalt berücksichtigt.

 

Insgesamt sind bisher 43 Vorschläge für Maßnahmen und Projekte für den Bürgerhaushalt 2022 eingegangen. Weitere Ideen sind willkommen.

Beim Bürgerhaushalt geht es um die Verwendung von Geldern aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz.  Hierzu zählen die Bereiche Wirtschaft, Kultur, Gesundheit und Soziales.

 

Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, einen Vorschlag für den Bürgerhaushalt einzureichen und anschließend über die eingegangenen Vorschläge abzustimmen. Der Vorschlag ist an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Die Vorschläge können mündlich zur Niederschrift, schriftlich und elektronisch eingereicht werden. Auf dem jeweiligen Vorschlag ist der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben. 

 

Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre fachliche, technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

 

Der Vorschlag

a) ist im laufenden Jahr bis zum 30.04. eingegangen,

b) wurde durch einen Einwohner der Stadt Kyritz, der mindestens 12 Jahre alt ist, eingereicht.

c) ist in der Zuständigkeit der Stadt Kyritz,

d) liegt im Rahmen des Gesamtbudgets von 30.000,00 €,

e) betrifft den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz,

f) dient der Allgemeinheit,

g) hat innerhalb der letzten drei Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten,

h) ist nicht auf Dauer angelegt und verursacht keine kontinuierlichen Folgekosten,

i) ist umsetzbar und rechtmäßig,

j) erhält keine weiteren Mittel aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung.

 

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