Fragen und Antworten zu Silvester

Kyritz, den 31.12.2020

Auch an Silvester und am Neujahrstag gilt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema haben wir nachfolgend gesammelt.

 

Dürfen Raketen und Böller gezündet werden?

 

Ein generelles Böllerverbot gibt es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht, ABER: Landkreis und Kommunen appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf ein Feuerwerk in diesem Jahr zu verzichten. Die Krankenhäuser und Rettungsstellen sollen in der derzeit eh schon angespannten Lage nicht noch mit zusätzlichen Verletzten und Einsätzen konfrontiert werden. Lesen Sie dazu bitte auch den gemeinsamen Appell von Amtsdirektoren, Bürgermeistern und Landrat vom 30. Dezember 2020.

Mit wievielen Leuten darf ich mich auf der Straße treffen?

Im gesamten öffentlichen Raum, aber auch im privaten Wohnraum oder Garten, bleibt es bei der Regel, die schon seit Wochen gilt und die auch so in der Eindämmungsverordnung des Landes formuliert ist: Treffen sind mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten möglich. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.

Außerhalb des privaten Raums ist grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten. Sofern dies nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Besser ist es aber, diesmal ganz auf Zusammenkünfte, wie sie sonst zu Silvester üblich sind, zu verzichten.

Bis wann darf ich mich an Silvester draussen bewegen?

Ein Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch an Silvester und an Neujahr nur bei Vorliegen eines triftigen Grunds erlaubt. Was das genau ist, beschreibt die bereits erwähnte Eindämmungsverordnung - siehe oben. Zu den triftigen Gründen zählt u.a. auch ein Spaziergang an der frischen Luft. Normalerweise ist das nur in der Zeit von 5 bis 22 Uhr möglich. An Silvester gibt es eine Ausnahme, dann ist ein solcher Spaziergang auch bis 2 Uhr morgens am 1. Januar 2021 erlaubt.

Darf ich um Mitternacht mit meinem Nachbarn anstoßen?

Das ist möglich, allerdings nur zu Hause. Im öffentlichen Raum ist der Konsum von Alkohol weiterhin ganztägig untersagt.

Was ist mit Versammlungen und Veranstaltungen?

Versammlungen sind im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 untersagt. Genehmigungen sind nur in Einzelfällen möglich.

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 untersagt. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind ebenfalls untersagt. Diese Regelung gilt aber unabhängig von Silvester.

 

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