Corona: Neuinfektionen im Landkreis und Informationen zur Hortbetreuung ab 4. Januar

Kyritz, den 27.12.2020

Seit unserer letzten Pressemitteilung zur Coronalage im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vor den Feiertagen, also am 23. Dezember 2020, hat sich die Zahl der registrierten Neuinfektionen um 97 auf nunmehr insgesamt 1.280 COVID-19-Erkrankungen erhöht. Davon sind derzeit 564 aktive Fälle.

 

Die meisten Neuinfektionen betreffen weiterhin die Ruppiner Kliniken, wo bereits vor den Weihnachtsfeiertagen umfassend getestet wurde und weitere Ergebnisse nun in die Meldestatistik des Gesundheitsamtes eingegangen sind. Die neuen Zahlen haben allerdings eine eher geringe Aussagekraft und spiegeln nicht unbedingt die aktuelle Entwicklung wider, da über die Feiertage kaum getestet wurde. Deshalb müssen die kommenden Tage weiter beobachtet werden, um möglicherweise einen genauen Trend für den Landkreis ablesen zu können.

 

Besorgniserregend ist weiterhin die hohe Zahl der stationär betreuten COVID-19-Patienten. Diese hat mit 100 Patientinnen und Patienten, die derzeit in den drei Kliniken des Landkreises behandelt werden, einen vorläufigen Höchststand erreicht. 29 Personen werden intensivmedizinisch betreut, 7 davon müssen beatmet werden.

 

32 Menschen wurden seit dem 23. Dezember als geheilt gemeldet. Die Gesamtzahl der Genesenen ist damit auf 709 gestiegen.

Die genaue Verteilung der COVID-19-Fälle auf die Gemeinden, Städte und Ämter im Landkreis nach dem Wohnort-Prinzip können Sie wie immer dem Dashboard für Ostprignitz-Ruppin entnehmen.

 

Rege in Anspruch genommen wurde die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (Tel. 03391 / 688 - 5376), die an den Feiertagen in der Zeit von 9 bis 13 Uhr für Fragen der Bürgerinnen und Bürgern bereitstand. Unter anderem gab es zahlreiche Anfragen von Kontaktpersonen in bereits bekannten Fällen, aber auch Fragen zur Quarantäneverordnung und zu allgemeinen Verhaltensregeln in Zusammenhang mit COVID-19. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, aber auch den Angehörigen der Bundeswehr, die an den Feiertagen im Gesundheitsamt für uns im Einsatz waren.

 

Auch Anfragen von Eltern erreichten die Hotline bezüglich der Regelungen für die Hortbetreuung. Denn ab Montag, 4. Januar 2021, ist in Brandenburg der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird eine Notbetreuung gewährleistet. Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens eine sorgeberechtigte Person im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Für die Notbetreuung in Horten gibt es ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Corona-Sonderseite des Landkreises (dort in der Rubrik "Kitas und Schulen") heruntergeladen werden kann.

 

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