Gemeinsam gegen Corona: Wir bleiben zuhause, um uns und andere zu schützen - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuell geltenden Eindämmungsverordnung

Kyritz, den 22.12.2020

Seit dem 16. Dezember gelten mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verschärfte Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Land Brandenburg. Worauf muss man jetzt achten? Wie besuche ich Verwandte, Bekannte und Freunde zu Weihnachten richtig? Dürfen Gäste privat übernachten? Und darf man noch Verwandte in anderen Bundesländern besuchen? Unmittelbar vor dem Weihnachtsfest haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur richtigen Anwendung der Corona-Regeln. Hier die wichtigsten Antworten und Hinweise. Bei Fragen steht auch das Corona-Bürgertelefon der Landesregierung zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Nummer 0331 866-5050 erreichbar (außer an Feiertagen). Zwischen den Feiertagen (28. bis 30.12.) ist die Servicezeit auf 9 bis 14 Uhr verkürzt.

 

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