Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Wolfsgarten“ der Stadt Neustadt (Dosse)

16.12.2020

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 02.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Wolfsgarten“ gefasst. Die Billigung des Vorentwurfs und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2020 gefasst (Beschluss Nr. BV/Neu/16/60/145).

 

Ziel  des  Bebauungsplans  ist  die  planungsrechtliche  Vorbereitung  der  Bebauung  der  betreffenden Flurscke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Neustadt (Dosse) und südlich der Landesstraße 141 und umfasst auf einer Fläche von 32,2 Hektar die Flurstücke 3/2, 4, 5, 6/2, 7 und 8 in der Flur 4 der Gemarkung Neustadt (Dosse). Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

 

Die Erschließung des Planungsgebiets erfolgt über die westlich angrenzende Kreisstraße K6817.

 

Difrühzeitige Beteiligung der Bürger nach §  3  Abs. 1  BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen

Auslegung in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021

 

Montag                9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag             9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch              9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag        9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag                 9.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21 statt. Aufgrund möglicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Amtsverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung durchgehend gewährleistet.

 

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:

 

-     Planzeichnung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 17.08.2020

-     Begründung zum Vorentwurf, Stand August 2020

-     Umweltbericht mit integrierten Artenschutzfachbeitrag, Stand August 2020

-     Vorhaben-und Erschließungsplan, Stand 17.08.2020

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist auf der Homepage  www.neustadt-dosse.de, auf dem Landesportal unter www.uvp- verbund.de/bb sowie unter http://www.bk-landschaftsarchitekturen.de/beteiligungen eingesehen werden.

 

 

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter erfolgen. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die

 

Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6

Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

 

Neustadt (Dosse), den 24.11.2020

 

 

 

gez. D. Fuchs

 

Amtsdirektor

 

Planzeichnung B-Plan Wolfsgarten