Mund-Nasen-Schutz ist nicht nur in den Bussen sondern auch an den Haltestellen zu tragen - Gemeinsame Kontrollen von Ordnungsämtern und Polizei im ÖPNV

Kyritz, den 20.11.2020

Der Landkreis hat am gestrigen Tage in einer gemeinsamen Aktion überprüft, ob die nach der Eindämmungsverordnung vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr eingehalten wird.

Sechs Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die durch Polizeibeamte der Inspektion und durch Ordnungsamtsmitarbeiter aus Neuruppin und Kyritz unterstützt wurden, haben in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr sowohl Fahrgäste in den Bussen als auch an Wartebereichen und Haltestellen kontrolliert. Die Kontrollen bezogen sich auf die Stadtlinien in Neuruppin zwischen der Pfarrkirche und Treskow bzw. zwischen dem Rheinsberger Tor und Alt Ruppin sowie auf die Buslinie zwischen dem Bürgerpark Kyritz und Metzelthin.

 

Im Ergebnis der Kontrollen konnte festgestellt werden, dass sich die Fahrgäste überwiegend an die geltenden Bestimmungen gehalten haben. Während in den Bussen nahezu jeder eine Maske freiwillig getragen hat, wussten allerdings einige Schülerinnen und Schüler nicht, dass auch in den Wartebereichen eine Maske zu tragen ist. Nach einer entsprechenden Aufforderung haben diese Personen die Maske aufgesetzt. Bußgelder mussten daher nicht verhängt werden.

 

Im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Taxis, aber auch an Haltestellen und Wartebereichen, ist das Tagen der einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, da diese - neben dem Mindestabstand von 1,50 Meter - einen sinnvollen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus darstellt. Natürlich nur dann, wenn auch wirklich Mund und Nase bedeckt sind. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Bußgeldern zwischen 50 und 250 Euro geahndet werden.

 

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