Bundestag und Bundesrat beschließen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Kyritz, den 18.11.2020

Klare Entscheidungsgrundlagen bei der Pandemiebekämpfung, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser, mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstüzung erwerbstätiger Eltern – das sind die wichtigsten Ziele des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das heute der Bundestag in 2./3. Lesung und der Bundesrat in einer Sondersitzung beschlossen haben.

 

Das Gesetz soll voraussichtlich am 19. November 2020 in Kraft treten.

 

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