Geänderte Eindämmungsverordnung: Lockerungen für private Feiern und Sportstätten

Kyritz, den 28.05.2020

Die Landesregierung hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus für Brandenburg weiter gelockert. Vor allem bei Veranstaltungen, beim Sportbetrieb sowie im Kulturbereich sieht die geänderte Eindämmungsverordnung Erleichterungen vor.

 

Trotz aller Lockerungen: Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln behalten weiter ihre Gültigkeit. So etwa die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung im öffentlichen Personenverkehr sowie in Geschäften zu tragen.

 

Mit der geänderten Eindämmungsverordnung sind ab dem 28.05.2020 unter anderem Versammlungen und Veranstaltungen wie genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Ebenso können Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, wie zum Beispiel Hochzeitsfeiern, mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich.

 

Ebenfalls ab dem 28.05.2020 können öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, wie Sporthallen und Fitnessstudios, wieder öffnen, wenn die entsprechenden Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt werden. Gleiches gilt für Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel.

 

Ab dem 06.06.2020 können wieder Kulturveranstaltungen, wie Konzerte, Theater und Kinos, in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Ab dem 13.06.2020 können wieder Indoor-Bäder wie beispielsweise Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen über 80 Grad ohne Aufgüsse, aber auch Thermen und sonstige Bäder in geschlossenen Räumen wieder öffnen. Auch hier gelten die bekannten Hygiene-Vorgaben.

 

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