Neue Regelungen für Eheschließungen in Kyritz

Kyritz, den 11.05.2020

Entsprechend einer Weisung des Innenministeriums des Landes Brandenburg vom 5. Mai sind Eheschließungen wieder in Anwesenheit von Gästen gestattet. Jedes Standesamt kann jedoch die Anzahl der Gäste entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und unter Beachtung der Abstandsregeln und Hygienebestimmungen eigenständig festlegen.

 

In Kyritz werden Trauungen daher weiterhin nur im Ratssaal der Stadt stattfinden. Einschließlich des Brautpaars kann die Höchstzahl der Gesellschaft nun 20 Personen betragen. Auch Großeltern können anwesend sein. Vor der Zeremonie müssen alle Kontaktdaten der Gäste sowie die Zugehörigkeit zu verschiedenen Haushalten gemeldet werden. Im Ratssaal werden die Gäste dann nach Haushalten mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter platziert.

 

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