Corona-Virus: Appell der Bürgermeisterin an die Kyritzer und Zusammenfassung der Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens - Stand 30. März 2020

Kyritz, den 30.03.2020

Bürgermeisterin Nora Görke appelliert an die Kyritzerinnen und Kyritzer: „Es gilt in der derzeitigen Situation verantwortungsbewusst und besonnen zu handeln. Bitte akzeptieren und respektieren Sie alle von Bund, Land, Landkreis und Stadt verordneten Maßnahmen und zeigen Sie sich auf diese Weise solidarisch mit unserer Gemeinschaft. Ziel aller derzeitigen – oftmals harten - Einschränkungen ist, durch Verringerung zwischenmenschlicher Kontakte die Ansteckungsgefahr zu verringern und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. So sollen insbesonders ältere und kranke Menschen weniger gefährdet sowie das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden."

 

Nora Görke weist zudem darauf hin, dass die besonders strengen Einschränkungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf den bisherigen Erfahrungen beruhen, dass junge Menschen sich häufig anstecken und dann nur geringe Symptome zeigen und so - ohne es zu wollen - ältere Menschen infizieren. Deren Erkrankung könne dann jedoch sehr schwere Folgen haben.

 

Da alle Verordnungen ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, empfiehlt die Bürgermeisterin regelmäßig die Nachrichtenseite auf www.kyritz.de, die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Kyritz.an.der.Knatter/ oder die Bekanntmachungs-Kästen am Rathaus, am Prignitzcenter, am Einkaufsmarkt in der Wittstocker Straße und in den Ortsteilen zu prüfen.

 

Auf www.kyritz.de sind auch viele Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Corona-Krise hinterlegt.
 

Für alle Fragen wurde zudem ein Bürgertelefon eingerichtet: 033971-85222. Es ist Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr besetzt. Alle Anfragen können auch per Email an gerichtet werden.

 

"Da sich sogenannte Fake News und Alternative Fakten derzeit schneller verbreiten als das Virus selbst, sind alle aufgerufen, diese offiziellen Informationskanäle zu nutzen", so Nora Görke.

 

Sie benötigen Hilfe? "Sie sind Seniorin oder Senior, haben ein schwaches Immunsystem und/oder Vorerkrankungen und gehen daher nun sehr ungern vor die Tür? Oder Sie stehen unter Quarantäne? Eine Hilfe durch Verwandte/Bekannte ist nicht möglich? Aber Sie benötigen dringend beispielsweise etwas aus dem Supermarkt oder der Apotheke? Dann zögern Sie bitte nicht und rufen Sie unser Bürgertelefon unter Telefon 033971-85222 an!", ermuntert Bürgermeisterin Nora Görke die Kyritzer.  

 

Sie möchten gern anderen helfen? "Es haben sich bereits Privatpersonen, Unternehmer und soziale Vereine bei uns gemeldet, die gern anderen Menschen helfen wollen. Vielen Dank für diese Bereitschaft zum Engagement! Wer noch Unterstützung anbieten möchte, kann gern unser Bürgertelefon 033971-85222 anrufen. Wir bringen Helfer und Hilfesuchende zusammen!", so Nora Görke.

 

Nach einer Allgemeinverfügung vom 28. März  ist die Anreise in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, auch für nur vorübergehende Kurzaufenthalte z. B. am Wochenende oder an einzelnen Tagen, zur Nutzung einer im Landkreis gelegenen Zweitwohnung, wie insbesondere eines Wochenendhauses, einer Datsche, eines Bungalows, eines Gehöfts, eines Hauses, einer Ferienwohnung sowie die Anreise in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit mobilen Objekten wie z. B. Wohnmobilen, Zelten und Campinganhängern sowie Booten bzw. Hausbooten untersagt, wenn diese aus touristischem Anlass erfolgen. Dies gilt auch für die Anreise für einen Aufenthalt, der zu Freizeit-, Urlaubs- oder Erholungszwecken sowie zu Fortbildungszwecken erfolgt.

 

Von der Untersagung ausgenommen sind Personen, deren Erstwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt. Für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinverfügung bereits in ihrer Nebenwohnung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin aufgehalten haben. gelten Ausnahmeregelungen.

 
Seit dem 23. März gilt zudem vorerst bis zum 19. April bis auf Weiteres die Rechtsverordnung des Landes Brandenburg zu weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Diese besagt:

 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und Ansammlungen sind untersagt. Ausgenommen davon ist die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs und der Aufenthalt am Arbeitsplatz.

 

Die Stadt Kyritz wird alle städtischen Veranstaltungen bis 31. Mai absagen.

 

Jeder ist aufgerufen, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50 Meter einzuhalten. Ausgenommen davon sind Kontakte zu Angehörigen, die im selben Haushalt leben.

 

Das Betreten öffentlicher Wege, Straße, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks ist bis zum 19. April im Allgemeinen untersagt. Erlaubt sind Wege:
- zum Einkäufen, 
- zum Arbeitsplatz oder für berufliche Tätigkeiten 
- zum Arzt,  zu medizinischen Behandlungen, zu medizinisch verordneten Psycho- und Physiotherapeuten und zur Blutspende, 
- zu Besuchen von Kindern in Krankenhäusern, 
- zur Sterbebegleitung von Schwerstkranken, 
- zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis
- zum Besuch bei Lebenspartnern, älteren, kranken Personen oder zu Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen), 
- zur Wahrnehmung des Sorgerechts
- zur Versorgung von Tieren
- für Sport und Bewegung in freier Natur und frischer Luft
- zur Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

 

In all diesen Fällen ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenes Haushalts erlaubt.

 

Patienten in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen dürfen keinen Besuch empfangen. Kinder unter 16 Jahren dürfen einmal am Tag von einer nahe stehenden Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von einer Person mit Atemwegsinfektionen. Schwerstkranke dürfen, insbesondere zur Sterbebegleitung, Besuch von Seelsorgern, Urkundspersonen sowie nach ärztlicher Genehmigung von ihnen nahe stehenden Personen empfangen.

 

Ausgenommen von den Besuchsverboten sind Besuche von Geburtsstationen für werdende Väter und Väter von Neugeborenen. Gleiches gilt für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

 

Verkaufsstellen des Einzelhandels werden im Allgemeinen geschlossen. Gleiches gilt für die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Menschen nicht eingehalten werde kann (etwa Frisör, Kosmetik, nicht ärztlich verordnete Massagen).

 

Nicht geschlossen werden der 
- Einzelhandel für Lebensmittel, 
- Abhol- und Lieferdienste, 
- Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, 
- Getränkemärkte, 
- Apotheken, 
- Sanitätshäuser, 
- Drogerien, 
- Tankstellen, 
- Banken und Sparkassen, 
- Poststellen, 
- Reinigungen, Waschsalons, 
- Zeitungsverkauf, 
- Bau-, Garten- und Tierbedarfshandel, 
- Großhandel und - bei medizinisch notwendigen Behandlungen Dienstleister im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser, 
- andere Dienstleister, Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe. 

 

Allgemein gilt für alle Einrichtungen, die öffnen dürfen, dass dies nur unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygiene-Standards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen hat. In Wartebereichen dürfen sich keinesfalls mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

 

Ebenfalls geschlossen werden Einrichtungen für Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Gewerbe, Prostitutionsstätten, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks sowie Einrichtungen, die Freizeitaktivitäten anbieten.

 

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. Gleiches gilt für den Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen.

 

Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist untersagt. Spielplätze und Spielflächen von Schulen, Kitas und Horten dürfen im Rahmen des Notfallbetriebs der Einrichtungen genutzt werden.

 

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Nutzung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten.

 

Die Schulen und Kitas bieten einen Notbetrieb an für Kinder, deren Vater und Mutter bzw. das allein erziehende Elternteil in einer sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind und eine individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Eine Betreuung durch Großeltern ist aufgrund der Ansteckungsgefahr soweit möglich zu vermeiden.

 

Gaststätten sind zu schließen. Diese Regelung gilt nicht für Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen sowie für Gaststätten, die zubereitete Speisen bzw. Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen.

 

Gaststätten und gastronomische Lieferbetriebe dürfen Leistungen im Rahmen des Außerhaus-Verkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen.

 

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen.

 

Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

 

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Rückkehr in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Definition durch das Robert-Koch-Institut aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten: Kitas, Horte, Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, weiterhin Krankenhäuser, Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie Pflegeheime.

 

Voraussichtlich bis zum 30. April bleibt das Rathaus geschlossen. Das Bürgerbüro ist telefonisch unter 033971-85282 zu erreichen. Die Mitarbeiter des Rathauses werden ihrer Arbeit weiter nachgehen, sodass in dringenden Angelegenheiten Termine vereinbart werden können. Im Bürgerbüro wurde ein zusätzliches Büro eingerichtet, in dem nicht verschiebbare Gesprächs-Termine mit Mitarbeitern des Rathauses wahrgenommen werden können. Telefonisch ist das Rathaus weiterhin erreichbar: die Zentrale über Telefon 033971-850, das Amt für Allgemeine Verwaltung und Kämmerei über Telefon 033971 -85213, das Amt für Bürgerservice, Bildung und Soziales über Telefon 033971-85286 und das Amt für Stadtentwicklung und Bauen über Telefon 033971-85223. 

 

Die Stadtbibliothek bleibt geschlossen, jedoch ist sie in der Regel über Telefon 033971-52215  Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 15 Uhr oder per Mail: zu erreichen. Ausgeliehene Medien werden in dieser Zeit automatisch verlängert. Weiterhin nutzbar ist die OnlineBibliothek OPR.

 

Das Kultur- und Tourismusbüro in der Maxim-Gorki-Straße 32 bleibt geschlossen. Es ist weiterhin Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr telefonisch über 033971-608279 zu erreichen. Hier können beispielsweise Anfragen zu neuen Terminen von Veranstaltungen und den Bedingungen von Ticket-Rückgaben gestellt werden. 

 

Das Mehrgenerationenhaus ist ebenfalls geschlossen. Es kann über Telefon  033971-604605 kontaktiert werden. Zudem öffnen die Jugendclubs in Holzhausen und Kötzlin, wie auch das Stadtteilbüro Kyritz-West nicht. Die Veranstaltungen des Projekts Diakomma in der Perleberger Straße 39a finden ebenfalls nicht statt. Das Finanzamt und die Agentur für Arbeit sind für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch telefonisch erreichbar. 

 

Der Zugverkehr der Hanseatischen Eisenbahn wird derzeit nach Fahrplan durchgeführt, die Fahrkartenverkaufsstelle ist geschlossen. Der Busverkehr der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft wird aufrecht gehalten, Fahrplaneinschränkungen sind auf www.orp-busse.de veröffentlicht oder können telefonisch im Kultur- und Tourismusbüro unter 033971-608279 erfragt werden.

 

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse und der Ortsbeiräte werden abgesagt, da derzeit keine unaufschiebbaren Themen zu behandeln sind. Abgesagt sind ebenfalls - vorerst bis zum 30. April - alle Veranstaltungen der Stadt Kyritz sowie Veranstaltungen in der Bibliothek, im Rathaus, im Mehrgenerationenhaus, im Stadtteilbüro Kyritz-West, den Gemeindehäusern und auch im Kulturhaus. Betroffen von der Entscheidung sind auch die städtischen Turnhallen. Sportvereine können dort nicht mehr trainieren.

 

Die Parkscheinautomaten in der Stadt werden außer Betrieb genommen. "Es besteht hier zwar wahrscheinlich keine Ansteckungsgefahr, aber wir möchten alle Möglichkeiten ausschließen, die Bevölkerung unnötig zu gefährden", so Nora Görke. Die Beschilderung ist jedoch weiterhin zu beachten und eine Parkscheibe in das Fahrzeug zu legen.

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kyritz ist weiterhin einsatzfähig, schützt ihre Kameraden jedoch durch die Absage von Aus- und Weiterbildungsstunden auf Stadt- und Kreisebene.

 

Die Bürgermeisterin appelliert an die Kyritzer: "Wir möchten. dass sich das Corona-Virus in Kyritz so langsam wie nur möglich ausbreitet. Daher ist umsichtiges Verhalten das Gebot der Stunde. Verlassen Sie das Haus nur wenn es notwendig ist, halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen - beispielsweise auch in Warteschlangen. Begrüßen Sie sich statt mit Handschlag mit einem freundlichen 'Hallo' oder 'Guten Tag'. Vergessen Sie die nun geschlossen Geschäfte nicht. Verlegen Sie Ihre Einkäufe nicht ins Internet, sondern verschieben Sie sie auf später hier bei Ihrem Fachhändler in Kyritz. Sehen Sie von Hamsterkäufen ab. Die Versorgung mit Lebensnotwendigem ist auch in Kyritz gesichert."


 

 

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