Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen
Amt Neustadt (Dosse), den 13.03.2020
Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen
Die Neuvermietungen der Sporthallen, Sportstätten, Kegelbahnen sowie Bürger- und Vereinshäuser an Dritte werden bis zum 30.04.2020 nicht erfolgen. Der Trainingsbetrieb auf dem Sport- und Freizeitkomplex in Neustadt (Dosse), in den Sporthallen und auf den gemeindlichen Sportanlagen wird ab sofort nicht mehr gestattet.
D. Fuchs
Amtsdirektor