Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen

Amt Neustadt (Dosse), den 13.03.2020

Konkretisierung zur Nutzung der städtischen und gemeindlichen Veranstaltungseinrichtungen

Die Neuvermietungen der Sporthallen, Sportstätten, Kegelbahnen sowie Bürger- und Vereinshäuser an Dritte werden bis zum 30.04.2020 nicht erfolgen. Der Trainingsbetrieb auf dem Sport- und Freizeitkomplex in Neustadt (Dosse), in den Sporthallen und auf den gemeindlichen Sportanlagen wird ab sofort nicht mehr gestattet.

 

D. Fuchs
Amtsdirektor