Noch bis 30. April können Vorschläge für den Kyritzer Bürgerhaushalt 2021 eingereicht werden

Kyritz, den 13.02.2020

Die Kyritzer und die Bewohner der Ortsteile können bis zum 30. April über einen Teil des städtischen Haushalts 2021 mitbestimmen. Konkret geht es um die Verwendung von Geldern  aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz. Die Höhe des gesonderten Budgets beträgt dabei 30.000,00 Euro jährlich.

 

Im vergangenen Jahr nutzten 35 Kyritzerinnen und Kyritzer die Chance, Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2020 einzureichen.  110 Kyritzer beteiligten sich dann an der Abstimmung über 20 Projekte.

 

Die Anzahl der Stimmen entschied, welche der vorgeschlagenen Projekte innerhalb des Bürgerhaushalts umgesetzt werden. Die meisten Stimmen erhielt der Vorschlag der Lückenbepflanzung mit Linden im Ortsteil Rüdow. Zweitplatzierter ist der überdachte Fahrradständer und Sitzbänke für den Sportplatz Seestraße. Weiter haben es in den Bürgerhaushalt geschafft: der Austausch der Sitzgruppen am Parkplatz Obersee zwischen Bork und Lellichow, die Ausbildung zum Mentaltrainer für Erzieher und Eltern, das Aufstellen von Bänken und Papierkörben im  Kyritzer Bereich des Wanderweges an der Seenkette, die sogenannte Bibliothek der Dinge nach dem Motto „Leihen statt kaufen“ sowie das Aufstellen von Müllbehältern außerhalb des Stadtzentrums. Diese sieben Maßnahmen sollen im Jahr 2020 umgesetzt werden.

 

Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind nun wieder berechtigt, Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2021 einzureichen und über die Vorschläge abzustimmen. Die Vorschläge sind an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Sie können sich auf Maßnahmen oder Projekte beziehen. Die Vorschläge können mündlich zur Niederschrift, schriftlich und elektronisch eingereicht werden. Auf dem jeweiligen Vorschlag ist der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben. Das Formular und weitere Informationen sind auch unter „Bürgerhaushalt“ auf www.kyritz.de zu finden.

 

Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre fachliche, technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen ist,

- wenn der Vorschlagende zur Teilnahme berechtigt ist und alle notwendigen Angaben enthält,

- wenn die Zuständigkeit für die Umsetzung des Vorschlages bei der Stadt Kyritz liegt,

- wenn der Vorschlag die Höhe von 30.000,00 Euro im Haushaltsjahr je Einzelmaßnahme bzw. -projekt nicht überschreitet,

- wenn der Vorschlag der Allgemeinheit dient,

- wenn es sich bei den Vorschlägen um Maßnahmen bzw. Projekte handelt, die weder auf Dauer angelegt sind noch kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen,

- wenn die Prüfung ergeben hat, dass der Vorschlag umsetzbar und rechtmäßig ist,

- wenn der Vorschlag aus dem Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz kommt.

 

Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet – ihr ist die freie Entscheidung über das Ob und Wie möglich. Zu den freiwilligen Aufgaben zählt zum einen die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner. Darunter fallen beispielsweise Märkte und Messen, Gewerbeansiedlung, Verkehrswege, Öffentlicher Personennahverkehr. Weiterhin gehört zu den freiwilligen Aufgaben Kulturelles, wie Musik- und Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Theater und Sportstätten, sowie der Bereich Soziales und Gesundheit.

Alle Vorschläge, die den Anforderungskriterien entsprechen, werden auf der Website der Stadt Kyritz und im Amtsblatt für die Stadt Kyritz ohne die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und können darüber hinaus in der Kämmerei zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

 

Die Abstimmung über die gültigen Vorschläge zum Bürgerhaushalt der Stadt Kyritz erfolgt durch die Aufstellung von Wahlurnen über den Zeitraum von einem Monat im Bürgerbüro der Stadt Kyritz. Der konkrete Zeitraum wird noch bekanntgegeben. Jeder Einwohner hat pro Bürgerhaushalt eine Stimme.

 

Der Kämmerer berücksichtigt das Ergebnis der Abstimmung bei der Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen berücksichtigt.

 

Bürgermeisterin Nora Görke dankt noch einmal allen, die sich am Bürgerhaushalt 2020 beteiligt haben.  Sie wünscht sich für das Jahr 2021 wieder so zahlreiche Projektideen und dann einenoch  regere Beteiligung an der Abstimmung.

 

 

 

Bild zur Meldung: Noch bis 30. April können Vorschläge für den Kyritzer Bürgerhaushalt 2021 eingereicht werden