Radfahren auf dem Gehweg

Kyritz, den 30.08.2018

In der Stadtverwaltung Kyritz werden immer wieder Beschwerden vorgetragen, die das Radfahren auf Gehwegen betrifft. Radfahrer aller Altersklassen nutzen den Gehweg zum Fahren und nehmen nur ungenügend Rücksicht auf die Fußgänger. Dies wollen wir zu Anlass nehmen, um nochmals auf die rechtlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hinzuweisen.

 

Das Radfahren auf Gehwegen ist gem. § 2 Abs. 5 StVO Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr vorbehalten. Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg zum Radfahren nutzen, haben aber auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Darüber hinaus ist das Radfahren auf Gehwegen nicht erlaubt.

 

Radfahrer müssen die Fahrbahn benutzen. Eine Pflicht zur Nutzung von Radwegen in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn dies mit den entsprechenden Verkehrszeichen (blaues Schild mit Fahrrad) ausgewiesen ist. Radwege entgegen der Fahrtrichtung dürfen nur genutzt werden, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ausgeschildert sind.

 

Wir möchten daher an alle Radfahrer appellieren, sich an die Bestimmungen der StVO zu halten und besondere Rücksicht gegenüber Fußgängern walten zu lassen.

 

Bild zur Meldung: Radfahren auf dem Gehweg