Antrag auf kommunale Kulturförderung

Kyritz, den 12.06.2018

Freie Kulturträger, Projektgruppen, Initiativen und Einzelkünstler können für im Jahr 2019 geplante Veranstaltungen und Projekte noch bis zum 30. Juni 2018 Antrag auf die kommunale Kulturförderung der Stadt Kyritz stellen.

 

Gefördert werden Vorhaben, die in besonderem Maße zur Belebung der Innenstadt oder eines Ortsteiles beitragen; Veranstaltungs- oder Projektreihen, die zum festen Bestandteil des Kulturkalenders der Stadt Kyritz gehören, sich aber dadurch auszeichnen, dass die Kontinuität durch jährlich wechselnde thematische und inhaltliche Schwerpunktsetzung geprägt wird; Angebote, die sich insbesondere an junge Menschen oder Familien richten; Vorhaben, die sich mit der Geschichte der Stadt oder eines Ortsteiles beschäftigen bzw.

diese örtlich beleben; Vorhaben, die sich der Teilhabe behinderter Menschen am kulturellen oder sozialkulturellen Leben der Stadt verpflichten; Kooperationsprojekte innerhalb der Stadt und der Kleeblattregion zwischen anderen Kultureinrichtungen,

Musik- und Tanzschuleinrichtungen; Vorhaben, die Modellcharakter besitzen, da sie sich um Vernetzung und Kooperation kultureller und künstlerischer Initiativen bemühen und dabei als Mittel eine sparsame Wirtschaftsführung anstreben; Angebote, die aufgrund ihrer künstlerisch-ästhetischen und kulturellen Zielstellung einen besonderen Stellenwert außerhalb nehmen; Gastspiel- bzw. Auftrittsförderungen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen; Projekte, die der Präsentation Kyritzer Kunst und Kultur im nationalen und internationalen Rahmen sowie dem Kulturaustausch dienen. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kulturfördermittel bestimmt die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines Beschlusses zum Haushaltsplan.

 

Anträge können gestellt werden an die Stadt Kyritz, Amt für Allgemeine Verwaltung, Sachgebiet Kultur, Manuela Bismark, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, Telefon 033971/608278, Email: bismark@kyritz.de.

 

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