Vorstellung Entwurf des Lärmaktionsplans

Kyritz, den 07.03.2017

Die Stadt Kyritz hat im Jahr 2016 die Erarbeitung eines Lärmaktionsplans in Auftrag gegeben.

Für die Stadt Kyritz wird ein Lärmaktionsplan der zweiten Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002) erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastungen zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Kyritz zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Stadt Kyritz ist verpflichtet, diese Planung durchzuführen und über die Ergebnisse dem Land Brandenburg Bericht zu erstatten. 

 

Die aktuelle zweite Stufe der Lärmaktionsplanung konzentriert sich in der Stadt Kyritz auf den Straßenverkehrslärm. Bahn-, Gewerbe- und Fluglärm sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hier nicht relevant. Der Lärmaktionsplan beinhaltet zudem die Festlegung von ruhigen Gebieten.

 

Die Lärmkartierung des Straßenverkehrs erfolgte für die Stadt Kyritz durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg. Die Kartierung wurde auf Basis der im Jahr 2012 vorliegenden Infrastrukturdaten erstellt. Kartierungspflichtig sind in der aktuellen Bearbeitungsstufe Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. rund 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Das betrifft in Kyritz die Bundestraße B5.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans soll der Öffentlichkeit am 14. März um 18 Uhr im Ratssaal durch das beauftragte Büro LK Argus vorgestellt werden. Dann besteht die Möglichkeit, über die Ergebnisse zu diskutieren und mögliche Hinweise für Überarbeitungen zu liefern. Der Lärmaktionsplan soll dann im zweiten Sitzungsturnus beschlossen werden.

 

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